Betreff
Beauftragung zur Ausschreibung der Obdachlosenunterbringung
Vorlage
0772/2013
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Sicherstellung der Obdachlosenunterbringung in der Stadt Staßfurt als Pflichtaufgabe im Rahmen der Gefahrenabwehr, da der bestehende Vertrag zum 31.12.2013 endet.

 

  • Lösung

                Ausschreibung und Beauftragung Dritter

 

  • Alternativen

Eigene Wahrnehmung der Aufgabe

 

  • finanzielle Auswirkungen

30 T€/pro Jahr  (120 T€ für 4 Jahre)

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Leistungsbeschreibung

-         Erläuterungen

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beauftragt den Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt mit der Ausschreibung der Obdachlosenunterbringung entsprechend des in der Anlage aufgeführten Leistungsverzeichnisses.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

30.000,00

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

30.000,00

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

1.2.2.1. 5458000

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt