Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses 167/2010
- Lösung
Der Stadtrat hat am 18.03.2010 mit Beschluss Nr.167/2010 den zukünftigen
Umgang mit “privaten Garagen“ beschlossen. Die Erhöhung der Einnahmen durch
Nutzungsentgeltan-passung war dabei ein Punkt.
§ 20 des Gesetzes zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse
an Grundstücken im Beitrittsgebiet (Schulrechtsanpassungsgesetz-SchuldRAnpG)
besagt, dass der Grundstückseigentümer vom Nutzer die Zahlung eines
Nutzungsentgeltes verlangen kann. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich
nach der Nutzungsentgeltverordnung (in der derzeit gültigen Fassung). Diese
besagt, dass das Entgelt jährlich höchstens um 1/3 erhöht werden darf und sich
an der Ortsüblichkeit orientieren muss.
Die letztmalige Anpassung des Nutzungsentgeltes für Garagengrundstücke
erfolgte mit Beschluss Nr. 168/2010 des Stadtrates vom 18.3.2010 zum 01.07.2010
und 01.01.2012. Gemäß
Grundstücksmarktbericht sind die ortsüblichen Nutzungsentgelte ab 2011
ent-sprechend gestiegen. Das derzeit durch die Stadt erhobene Nutzungsentgelt
liegt weit unter den Höchstwerten, sogar noch unter den Durchschnittswerten
gemäß aktuellem Grund-stücksmarkbericht für den Regionalbereich Harz-Börde
2013.
In Anbetracht der steigenden Tendenz ist davon auszugehen, dass die
vorgeschlagenen Beträge ebenfalls unterhalb der Durchschnittswerte liegen
werden.
Regionaltyp |
Entgeltspanne 2005-
2008 €/Jahr |
Ø €/Jahr |
Entgeltspanne 2009-2012 €/Jahr |
Ø €/Jahr |
Grundstücks-marktbericht |
2009 |
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2013 |
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Mittelzentren |
61 –
240 |
150,50 |
46 –
396 |
221 |
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Dörfer |
31 -
130 |
80,50 |
15 -
180 |
97,50 |
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- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
erhöhter Ertrag im Ergebnisplan – siehe Anlage,
Die Erträge sind auf Basis des derzeitigen Garagenbestandes berechnet.
Bei zukünftigen Verkäufen reduziert sich der Ertrag entsprechend.
Anlagenverzeichnis:
- Zusammenstellung Nutzungsentgelt Stadt
Staßfurt und alle zugehörigen Ortsteile
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Anpassung des jährlichen
Nutzungsentgeltes für die Garagengrundstücke der Stadt Staßfurt und aller
zugehörigen Ortsteile in Stufen zum 01.01.2014, zum 01.01.2015 und zum
01.01.2016
Stadt/Ortsteile |
NEG
ab 01.01.2014 |
NEG
ab 01.01.2015 |
NEG
ab 01.01.2016 |
Staßfurt |
113,00 €/Jahr |
150,00 €/Jahr |
190,00 €/Jahr |
Ortsteile |
80,00 €/Jahr |
100,00 €/Jahr |
125,00 €/Jahr |
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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siehe Anlage |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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