Betreff
Erhöhung Nutzungsentgelte
Vorlage
0779/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses 167/2010

 

  • Lösung

Der Stadtrat hat am 18.03.2010 mit Beschluss Nr.167/2010 den zukünftigen Umgang mit “privaten Garagen“ beschlossen. Die Erhöhung der Einnahmen durch Nutzungsentgeltan-passung war dabei ein Punkt.

 

§ 20 des Gesetzes zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet (Schulrechtsanpassungsgesetz-SchuldRAnpG) besagt, dass der Grundstückseigentümer vom Nutzer die Zahlung eines Nutzungsentgeltes verlangen kann. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach der Nutzungsentgeltverordnung (in der derzeit gültigen Fassung). Diese besagt, dass das Entgelt jährlich höchstens um 1/3 erhöht werden darf und sich an der Ortsüblichkeit orientieren muss.

 

Die letztmalige Anpassung des Nutzungsentgeltes für Garagengrundstücke erfolgte mit Beschluss Nr. 168/2010 des Stadtrates vom 18.3.2010 zum  01.07.2010  und  01.01.2012. Gemäß Grundstücksmarktbericht sind die ortsüblichen Nutzungsentgelte ab 2011 ent-sprechend gestiegen. Das derzeit durch die Stadt erhobene Nutzungsentgelt liegt weit unter den Höchstwerten, sogar noch unter den Durchschnittswerten gemäß aktuellem Grund-stücksmarkbericht für den Regionalbereich Harz-Börde 2013.

In Anbetracht der steigenden Tendenz ist davon auszugehen, dass die vorgeschlagenen Beträge ebenfalls unterhalb der Durchschnittswerte liegen werden.

 

 

Regionaltyp

Entgeltspanne

2005- 2008

€/Jahr

Ø

 

€/Jahr

Entgeltspanne

2009-2012

€/Jahr

Ø

 

€/Jahr

Grundstücks-marktbericht

2009

 

2013

 

 

 

 

 

 

Mittelzentren

61 – 240

150,50

46 – 396

221

 

 

 

 

 

Dörfer

31 - 130

80,50

15 - 180

97,50

 

 

 

 

 

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

erhöhter Ertrag im Ergebnisplan – siehe Anlage,

Die Erträge sind auf Basis des derzeitigen Garagenbestandes berechnet. Bei zukünftigen Verkäufen reduziert sich der Ertrag entsprechend.

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Zusammenstellung Nutzungsentgelt Stadt Staßfurt und alle zugehörigen Ortsteile

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Anpassung des jährlichen Nutzungsentgeltes für die Garagengrundstücke der Stadt Staßfurt und aller zugehörigen Ortsteile in Stufen zum 01.01.2014, zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016

 

Stadt/Ortsteile

NEG ab 01.01.2014

NEG ab 01.01.2015

NEG ab 01.01.2016

Staßfurt

113,00 €/Jahr

150,00 €/Jahr

190,00 €/Jahr

Ortsteile

80,00 €/Jahr

100,00 €/Jahr

125,00 €/Jahr

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Mehrertrag  in Höhe von

 

 

siehe Anlage

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

1.1.1.7 4411100

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt