Sachverhalt:
Die aktuelle Kostenbeitragsentwicklung im Vergleich zum
Umland weist einen deutlich höheren Kostenbeitrag auf. Hier besteht Erklärungsbedarf,
zumal im Umland analoge Träger und Kommunen mit der Angebotsrealisierung
betraut sind, wie in der Stadt Staßfurt. Dieser Widerspruch sollte eine Klärung
auch Anbetracht der künftigen Gesetzesregelungen erfahren.
Aufgrund der Kürze der Diskussionszeit zur aktuellen
Kostenbeitragssatzung konnten wichtige und hilfreiche Hinweise der Elternschaft
nicht in die aktuell gültige Fassung einbezogen werden. Diese Chance sollte nun
genutzt werden. Parallel ist laut Gesetzesvorgabe ein Gemeindeelternrat zu
gründen. Auch dieser ist zur Kostenbeitragssatzung anzuhören. Dies ist
nachzuholen.
In der letzten Fachausschusssitzung benannte die
Fachverwaltung Änderungsbedarf bzgl. der Praktikabilität der aktuellen Satzung
und meldete Überarbeitungsbedarf an.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Senioren und
Soziales beauftragt den Oberbürgermeister, die aktuelle Kostenbeitragssatzung
hinsichtlich der Höhe der Kostenbeiträge, der Praktikabilität und unter
Berücksichtigung der Hinweise der Elternkuratorien bzw. des neu zu gründenden
Gemeindeelternrates zu überprüfen und ggf. eine Neufassung der Beitragssatzung
zum 01.01.2014 zur Beschlussfassung in den Stadtrat der Stadt Staßfurt
einzubringen.
Dazu ist das Votum des Gemeindeelternrates
einzuholen.