Betreff
Änderung der Eintrittspreise für das Stadt- und Bergbaumuseum der Stadt Staßfurt
Vorlage
0783/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Die Eintrittspreise für das Stadt- und Bergbaumuseum der Stadt Staßfurt sind zuletzt mit Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2002 festgesetzt worden. Seitdem hat sich das Angebot des Museums, besonders durch die Ausgestaltung vielfältiger Sonderausstellungen, ständig erweitert. Gleichzeitig sind die notwendigen Kosten zum Betrieb der Einrichtung in den vergangenen zehn Jahren stetig angestiegen.

 

  • Lösung

 

Die Eintrittspreise für das Stadt- und Bergbaumuseum werden ab 01.01.2014 erhöht (siehe Anlage 1). Diese Erhöhung stellt gleichzeitig die Umsetzung einer Konsolidierungsmaßnahme des Haushaltsplanes 2014 dar.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Erhöhung der Erträge des Museums aus Eintrittsgeldern in Höhe von 1.400,00 €

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Übersicht Eintrittspreise ab 01.01.2014

-         Beschluss des Museumsbeirates vom 01.07.2013

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Änderung der Eintrittspreise für das Stadt- und Bergbaumuseum der Stadt Staßfurt ab 01.01.2014.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

1.400,00

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

2.5.2.1.011.4321000

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt