Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Eintrittspreise für das Stadt- und Bergbaumuseum der Stadt Staßfurt
sind zuletzt mit Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2002 festgesetzt worden.
Seitdem hat sich das Angebot des Museums, besonders durch die Ausgestaltung
vielfältiger Sonderausstellungen, ständig erweitert. Gleichzeitig sind die
notwendigen Kosten zum Betrieb der Einrichtung in den vergangenen zehn Jahren
stetig angestiegen.
- Lösung
Die Eintrittspreise für das Stadt- und Bergbaumuseum werden ab
01.01.2014 erhöht (siehe Anlage 1). Diese Erhöhung stellt gleichzeitig die
Umsetzung einer Konsolidierungsmaßnahme des Haushaltsplanes 2014 dar.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Erhöhung der Erträge des Museums aus Eintrittsgeldern in Höhe von
1.400,00 €
Anlagenverzeichnis:
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Übersicht Eintrittspreise ab 01.01.2014
-
Beschluss des Museumsbeirates vom 01.07.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Änderung der Eintrittspreise für das Stadt- und
Bergbaumuseum der Stadt Staßfurt ab 01.01.2014.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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