Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben zur Beschaffung einer Tragkraftspritze TS 8/8 für die OF Atzendorf
Vorlage
0784/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Herstellung der Einsatzbereitschaft des Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W der

OF Atzendorf.

 

  • Lösung

Durch die überplanmäßige Bereitstellung der HH-Mittel kann mit dem Kauf der Tragkraftspritze TS 8/8 die Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges TSF-W wieder hergestellt werden.

 

  • Alternativen

Keine; Die Reparaturkosten mit notwendiger Aufrüstung eines Axial-Lüfters der bisherigen Tragkraftspritze TS 8/8 Baujahr 1995 entsprechen nicht dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit – ca. 6.800 EUR.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Ist der Finanzierungsübersicht zu entnehmen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Mail WL OF Atzendorf

Kostenvoranschläge der Firmen

Mitschurin Galabau & Technik e.G.  → Reparatur

Ziegler }

G.B.S. }  Neukauf

Helpi   }

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt zur Herstellung der Einsatzbereitschaft des Tragkraftspritzen-fahrzeuges TSF-W der OF Atzendorf die notwendigen Mittel in Höhe von 13.000 EUR als überplanmäßige Ausgabe im lfd. HH-Jahr bereitzustellen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

13.000,00

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

13.000,00

 

davon    - sächlicher Aufwand

13.000,00

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

1.2.6.1.081-5251000

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt