Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die PKF Fasselt Schlage Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde
entsprechend des Beschlusses des Betriebsausschusses vom 04. 12. 2012
beauftragt, die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Stadtpflegebetriebes,
Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, durchzuführen. Dem Stadtpflegebetrieb,
Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, wurde für die Buchführung 2012 ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Staßfurt liegt ebenfalls ein
Feststellungsvermerk vom 20.08.2013 vor, nach dem die Prüfung zu keinen
Einwendungen geführt hat.
Der Jahresabschluss ist festzustellen.
- Lösung
Gemäß § 19 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss des Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt,
fest.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Bericht PKF Fasselt Schlage
- Angaben über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Behandlung des
Jahresverlustes 2012
- Feststellungsvermerk Rechnungsprüfung der
Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Feststellung des
Jahresabschlusses 2012 des Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt
Staßfurt, gemäß § 19 Absatz 4 des
Eigenbetriebsgesetzes LSA.