Betreff
Behandlung des Verlustes des Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Geschäftsjahr 2012
Vorlage
0786/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Nach § 19 (4) Eigenbetriebsgesetz LSA ist der Stadtrat zuständig für die Behandlung des Jahresverlustes 2012 des Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt. Laut Prüfbericht zum Jahresabschluss 2012 der PKF Fasselt Schlage Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ein Jahresverlust in Höhe von 97.511,44 € festgestellt worden. Dieser Verlust ist durch den Aufgabenträger auszugleichen.

 

  • Lösung

 

Entsprechend § 13 (5) des Eigenbetriebsgesetzes LSA ist der Verlust durch den Aufgabenträger auszugleichen.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Ausführung des Beschlusses entstehen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Staßfurt. Zur Finanzierung des Verlustes: Nach § 13 EigBG ist die Stadt verpflichtet, den Verlust auszugleichen, da beide Alternativen zum Verlustvortrag durch den EB nicht greifen. Der Verlustausgleich durch die Stadt verschlechtert das Jahresergebnis um den Verlust i. H. v. 97,5 T€.

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Angaben über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung

des Jahresverlustes 2012

 


Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, den Jahresverlust 2012 des Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, in Höhe von 97.511,44 €  aus dem Haushalt des Aufgabenträgers auszugleichen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

97.511,44

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

in Prüfung

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt