Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Nach § 19 (4) Eigenbetriebsgesetz LSA ist der Stadtrat zuständig für die
Behandlung des Jahresverlustes 2012 des Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der
Stadt Staßfurt. Laut Prüfbericht zum Jahresabschluss 2012 der PKF Fasselt
Schlage Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ein Jahresverlust in Höhe von
97.511,44 € festgestellt worden. Dieser Verlust
ist durch den Aufgabenträger auszugleichen.
- Lösung
Entsprechend § 13 (5) des Eigenbetriebsgesetzes LSA ist der Verlust
durch den Aufgabenträger auszugleichen.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Durch die Ausführung des Beschlusses entstehen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Staßfurt. Zur Finanzierung des Verlustes: Nach § 13 EigBG ist die Stadt verpflichtet, den Verlust auszugleichen, da beide Alternativen zum Verlustvortrag durch den EB nicht greifen. Der Verlustausgleich durch die Stadt verschlechtert das Jahresergebnis um den Verlust i. H. v. 97,5 T€.
Anlagenverzeichnis:
- Angaben über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Behandlung
des Jahresverlustes 2012
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, den Jahresverlust 2012 des
Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, in Höhe von 97.511,44 € aus dem
Haushalt des Aufgabenträgers auszugleichen.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
|||||
|
|
||||
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
|
- |
|||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
|||
|
davon - sächlicher Aufwand |
|
|
||
|
- Personalaufwand |
|
|
||
Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
in
Prüfung |
|||
|
|||||
einmalig |
laufend |
|
|||
|
|||||
Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
|||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||
|
Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
|
||||||
|
|
||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
|
enthalten |
||||||
|
|
nicht enthalten |
|||||||
|
|||||||||
|
Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Auszahlung) |
||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||
|
|||||||||
|
Folgeerträge in Höhe von |
|
€ |
||||||
|
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
|||||||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon - sächliche Aufwand |
€ |
|
|
|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
|
|||||||||
|
Ergebnisplan - Kostenstelle: |
|
|||||||
|
|||||||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|||||
|
|||||||||
Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||||||
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
|||||||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
|||||||||
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
||||
|
|
|||
durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|
||||
durch einen Nachtragshaushalt |
||||