Betreff
Verteidigung in einem Klageverfahren
Vorlage
0790/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

·         Ziel der Vorlage

 

Die Uwe Reinders & Partner Objekt Staßfurt GbR hat gegen die Stadt Staßfurt am 08.08.2013 beim Verwaltungsgericht Magdeburg Klage wegen der Versagung der sanierungsrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Sichtschutzmauer auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums Bodepark in Staßfurt eingereicht. Dem vorausgegangen waren ein Antrag der Uwe Reinders& Partner Objekt Staßfurt GbR vom 19.09.2012 für eine sanierungsrechtliche Genehmigung einer bereits errichteten Sichtschutzmauer, die ablehnende Bescheidung dieses Antrags gegen die die Uwe Reinders & Partner Objekt Staßfurt GbR Widerspruch eingelegt hat und der den Widerspruch zurückweisenden Widerspruchsbescheid der Stadt Staßfurt vom 31.07.2013.

 

Die Klage der Uwe Reinders & Partner Objekt Staßfurt GbR wurde beim Verwaltungsgericht Magdeburg zunächst fristwahrend eingereicht und wurde noch nicht begründet. Für die Stadt Staßfurt gibt es demnach noch keine Frist für eine Klageerwiderung.

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit der Zustellung der Klage auf die Möglichkeit der Mediation (gütliche Einigung) hingewiesen, um das Verfahren vielleicht auf diesem Wege zu beenden. Die Mediation ist ein dem eigentlichen Klageverfahren vorangestelltes Verfahren in dem die Streitparteien unter Mitwirkung eines ausgebildeten Güterichters gemeinsam eine Lösung des Konfliktes erarbeiten. Das eigentliche Klageverfahren ruht während des Mediationsverfahrens und wird erst fortgesetzt, wenn keine einvernehmliche Lösung erzielt wurde. Der Güterichter unterstützt die Streitparteien dabei eine Lösung zu erarbeiten, die sich an den verschiedenen Bedürfnissen sowie an den rechtlichen Erfordernissen orientiert. Für das Güteverfahren werden keine gesonderten Gerichtskosten erhoben.

Ob die Uwe Reinders & Partner Objekt Staßfurt GbR einem Mediationsverfahren aufgeschlossen gegenüber steht, konnte noch nicht in Erfahrung gebracht werden.

 

Da die Errichtung der Sichtschutzmauer nicht nur eine baurechtliche Angelegenheit ist, sondern in Staßfurt auch eine politische Angelegenheit geworden ist, sollte der Stadtrat über die Führung  dieses Klageverfahrens entscheiden

    

 

·         Lösung

 

Beschluss über die Verteidigung in dem Klageverfahren

 

·         Alternativen

Übertragung der Entscheidungszuständigkeit in diesem Klageverfahren an den Oberbürgermeister.

Oder

Beschlussfassung sich nicht gegen die Klage zu verteidigen mit dem Ergebnis der Entscheidung des Gerichtes so wie es der Kläger beantragt hat.

 

·         finanzielle Auswirkungen

 

Bei Durchführung des Mediationsverfahren keine.

Bei Durchführung des streitigen Klageverfahrens werden im Falle des Unterliegens der Stadt Staßfurt die Gerichtkosten und die Anwaltskosten des Klägers zu zahlen sein, die sich an einen Streitwert in Höhe von 5000,00€ bemessen.

 


Anlagenverzeichnis:

keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, sich in dem Klageverfahren

4 A 228/13 MD Uwe Reinders & Partner Objekt Staßfurt GbR ./. Stadt Staßfurt

vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg in der Angelegenheit der Versagung der sanierungsrechtlichen Genehmigung für die Sichtschutzmauer auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums Bodepark in Staßfurt zu verteidigen und dem Klageverfahren ein Mediationsverfahren voranzustellen, dessen Ausgang von der Zustimmung des Stadtrates abhängig gemacht wird.