Sachverhalt:
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Ziel der Vorlage
Die Uwe Reinders & Partner Objekt Staßfurt GbR hat gegen die Stadt
Staßfurt am 08.08.2013 beim Verwaltungsgericht Magdeburg Klage wegen der
Versagung der sanierungsrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer
Sichtschutzmauer auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums Bodepark in Staßfurt
eingereicht. Dem vorausgegangen waren ein Antrag der Uwe Reinders& Partner
Objekt Staßfurt GbR vom 19.09.2012 für eine sanierungsrechtliche Genehmigung
einer bereits errichteten Sichtschutzmauer, die ablehnende Bescheidung dieses
Antrags gegen die die Uwe Reinders & Partner Objekt Staßfurt GbR
Widerspruch eingelegt hat und der den Widerspruch zurückweisenden
Widerspruchsbescheid der Stadt Staßfurt vom 31.07.2013.
Die Klage der Uwe Reinders & Partner Objekt Staßfurt GbR wurde beim
Verwaltungsgericht Magdeburg zunächst fristwahrend eingereicht und wurde noch
nicht begründet. Für die Stadt Staßfurt gibt es demnach noch keine Frist für
eine Klageerwiderung.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit der Zustellung der Klage auf
die Möglichkeit der Mediation (gütliche Einigung) hingewiesen, um das Verfahren
vielleicht auf diesem Wege zu beenden. Die Mediation ist ein dem eigentlichen
Klageverfahren vorangestelltes Verfahren in dem die Streitparteien unter
Mitwirkung eines ausgebildeten Güterichters gemeinsam eine Lösung des
Konfliktes erarbeiten. Das eigentliche Klageverfahren ruht während des
Mediationsverfahrens und wird erst fortgesetzt, wenn keine einvernehmliche
Lösung erzielt wurde. Der Güterichter unterstützt die Streitparteien dabei eine
Lösung zu erarbeiten, die sich an den verschiedenen Bedürfnissen sowie an den
rechtlichen Erfordernissen orientiert. Für das Güteverfahren werden keine
gesonderten Gerichtskosten erhoben.
Ob die Uwe Reinders & Partner Objekt Staßfurt GbR einem
Mediationsverfahren aufgeschlossen gegenüber steht, konnte noch nicht in
Erfahrung gebracht werden.
Da die Errichtung der Sichtschutzmauer nicht nur eine baurechtliche
Angelegenheit ist, sondern in Staßfurt auch eine politische Angelegenheit
geworden ist, sollte der Stadtrat über die Führung dieses Klageverfahrens entscheiden
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Lösung
Beschluss über die Verteidigung in dem Klageverfahren
·
Alternativen
Übertragung der Entscheidungszuständigkeit in diesem Klageverfahren an
den Oberbürgermeister.
Oder
Beschlussfassung sich nicht gegen die Klage zu verteidigen mit dem
Ergebnis der Entscheidung des Gerichtes so wie es der Kläger beantragt hat.
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finanzielle Auswirkungen
Bei Durchführung des Mediationsverfahren keine.
Bei Durchführung des streitigen Klageverfahrens werden im Falle des
Unterliegens der Stadt Staßfurt die Gerichtkosten und die Anwaltskosten des
Klägers zu zahlen sein, die sich an einen Streitwert in Höhe von 5000,00€
bemessen.
Anlagenverzeichnis:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, sich in dem Klageverfahren
4 A 228/13 MD Uwe Reinders & Partner Objekt Staßfurt GbR ./. Stadt
Staßfurt
vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg in der Angelegenheit der Versagung
der sanierungsrechtlichen Genehmigung für die Sichtschutzmauer auf dem
Parkplatz des Einkaufszentrums Bodepark in Staßfurt zu verteidigen und dem
Klageverfahren ein Mediationsverfahren voranzustellen, dessen Ausgang von der
Zustimmung des Stadtrates abhängig gemacht wird.