Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Das Archivgut der Stadt Staßfurt ist zurzeit an
verschiedenen Orten untergebracht.
-
ehemalige
Bibliothek (Verwaltungsarchiv, Personenstandsarchiv)
-
Uhlandschule
– Keller (Stadtarchiv)
-
Uhlandschule
– Ergänzungsbau (Verwaltungsarchiv)
-
ehem.
Rathaus Förderstedt (Verwaltungsarchiv)
-
Heimatstube
Rathmannsdorf (Stadtarchiv)
-
Haus
II (Verwaltungsarchiv)
Die Räume sind teilweise nur bedingt geeignet. Das Archiv
ist in seiner Funktionalität stark eingeschränkt.
Um das Archiv an einem Standort zusammenzuführen, ist vom
Stadtrat der Stadt Staßfurt in seiner Sitzung am 28.09.2006 ein Beschluss
gefasst worden, dafür das Gebäude der ehemaligen Bibliothek zu nutzen, welches
durch den Umzug der Bibliothek in das Jugend- und Bürgerhaus frei wurde. Bei
weiteren Untersuchungen musste festgestellt werden, dass die für Archive
geforderte Deckenbelastbarkeit in diesem Gebäude nicht gegeben ist, so dass in
der Folgezeit nach weiteren Alternativen gesucht wurde. Diese waren das
ehemalige Feuerwehrhaus im Athenslebener Weg und die Errichtung des so
genannten „Haus am See“. Beide Alternativen sind aus unterschiedlichen Gründen
nicht realisiert worden.
Die Unterbringung des Archivgutes der Stadt Staßfurt an
einem geeigneten Standort ist ein sehr dringendes Problem und muss
mittelfristig gelöst werden.
·
Lösung
Unter Leitung der Leiterin des Fachdienstes Schule, Jugend
und Kultur ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, um nach einer
umsetzungsfähigen Möglichkeit für die Unterbringung des Archivs zu suchen.
Die Arbeitsgruppe kam erstmals am 14.11.2012 zusammen. Durch
die Arbeitsgruppe waren in der Folgezeit verschiedene Standorte zu betrachten
auf der Grundlage einer aktualisierten Bedarfsanalyse.
Unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge beim
Verwaltungsarchiv auf Grund der Aufbewahrungsfristen, der dauerhaften
Aufbewahrung der Akten des Personenstands- und Bauarchivs sowie des
Stadtarchivs muss unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung von einer
Regallänge von mindestens 800 m ausgegangen werden.
Im Ergebnis der Betrachtungen der verschiedenen Standorte
unter den Kriterien u. a. Zentralität, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit wird
die Anmietung von Räumlichkeiten in der alten Hauptpost zum 01.01.2015 als
Lösung vorgeschlagen. Im Haushaltsplan 2015 ist die Beschaffung des Inventars
vorzusehen mit einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2014.
- Alternativen
Neben dem vorgeschlagenen Standort wurden die Möglichkeiten
der Unterbringung des Archivs im Flachbau der ehemaligen Sekundarschule
„Hermann Kasten“ und im Neubau „Haus am See“ geprüft.
1.
Flachbau
der ehemaligen Sekundarschule „Hermann Kasten“
Nach einer Begehung vor Ort musste festgestellt werden, dass
sich das Gebäude und die Räumlichkeiten in einem sanierungsbedürftigen Zustand
befinden und somit als Möglichkeit zur Unterbringung des Archivs ausscheiden.
2.
„Haus
am See“
Für die Unterbringung des Archivs in einem Neubau spricht,
dass die Räumlichkeiten optimal entsprechend der Funktionalität des Archivs
errichtet werden können. Da zumindest kurzfristig mit der Errichtung des
Neubaus nicht gerechnet werden kann, scheidet auch diese Möglichkeit aus.
- finanzielle Auswirkungen
Die Miete ist im Ergebnis der Verhandlungen mit 5,14 €/m2 (ca.
20 T€ pro Jahr) festgelegt. Die Nebenkostenvorauszahlung beträgt 1000 €/Monat.
Anlagenverzeichnis:
Mietvertrag (Entwurf v.
24.09.2013)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt für die Unterbringung des
Archivs (Stadtarchiv, Verwaltungsarchiv, Bauarchiv, Personenstandsarchiv) Räume
in der alten Hauptpost zu nutzen und diese anzumieten.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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ab Haushaltsplan 2015 |
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