Sachverhalt:
Ziel der Vorlage:
- Anpassung des
Ortsrechts an die Mustersatzung des Landes Sachsen-Anhalt
- Beachtung von
Hinweisen von Bürgern sowie des Eigenbetriebes, die mit der ursprünglichen
Straßenreinigungssatzung tatsächliche Probleme haben
1)
In der
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes des Landes Sachsen-Anhalt ist im §
8 (1) , 3. Satz geregelt:
„Bei Straßen mit
einseitigem Gehweg sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite
befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet.“
2)
Weitere
Probleme der Umsetzung der derzeitigen Regelung treten im Besonderen in langen
Straßenzügen mit nur einem einseitigen Gehweg auf. In den meisten Fällen ist
gegenüber des Fußweges die Stadt Anlieger (z.B. Parkstraße:
Villenbebauung-andere Straßenseite Stadtpark, Bernburger Straße: stadteinwärts
rechtsseitig Bebauung-linke Seite Stadt, Am Botanischen Garten: westlich
Einfamilienhäuser –links Botanischer Garten) und damit nach der derzeitigen
Satzung zum ungleich höheren Aufwand verpflichtet.
3)
Auch in
Wohnsiedlungen gibt es zur derzeitigen Regelung Eingaben, die die tatsächlichen
Probleme aufzeigen und teilweise zu Nachbarschaftsstreit geführt haben.
Lösung:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 4. Änderung der
Straßenreinigungssatzung der Stadt Staßfurt.
Anlagenverzeichnis:
-
Sachantrag
-
Satzung
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Reinigung der öffentlichen Straßen der Stadt Staßfurt (Straßenreinigungssatzung).