Betreff
4. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
Vorlage
0809/2013
Art
Sachantrag

Sachverhalt:

 

Ziel der Vorlage:

- Anpassung des Ortsrechts an die Mustersatzung des Landes Sachsen-Anhalt

- Beachtung von Hinweisen von Bürgern sowie des Eigenbetriebes, die mit der ursprünglichen Straßenreinigungssatzung tatsächliche Probleme haben

 

1)             In der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes des Landes Sachsen-Anhalt ist im § 8 (1) , 3. Satz geregelt:

               

             „Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet.“

 

2)             Weitere Probleme der Umsetzung der derzeitigen Regelung treten im Besonderen in langen Straßenzügen mit nur einem einseitigen Gehweg auf. In den meisten Fällen ist gegenüber des Fußweges die Stadt Anlieger (z.B. Parkstraße: Villenbebauung-andere Straßenseite Stadtpark, Bernburger Straße: stadteinwärts rechtsseitig Bebauung-linke Seite Stadt, Am Botanischen Garten: westlich Einfamilienhäuser –links Botanischer Garten) und damit nach der derzeitigen Satzung zum ungleich höheren Aufwand verpflichtet.

 

3)             Auch in Wohnsiedlungen gibt es zur derzeitigen Regelung Eingaben, die die tatsächlichen Probleme aufzeigen und teilweise zu Nachbarschaftsstreit geführt haben.

 

 

Lösung:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 4. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Staßfurt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Sachantrag

-         Satzung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen der Stadt Staßfurt  (Straßenreinigungssatzung).