Betreff
Wasserwehrsatzung
Vorlage
0817/2013
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Aufgrund der Novellierung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
(WG LSA) ist die Stadt Staßfurt gemäß § 14 WG LSA verpflichtet einen Wach- und
Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr) einzurichten, da sie erfahrungsgemäß
von einer Hochwassergefahr bedroht ist.
Anlagenverzeichnis:
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Entwurf Satzung der Wasserwehr der Stadt Staßfurt
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Organisationsplan
für die Wasserwehr
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Satzung
der Wasserwehr der Stadt Staßfurt.