Betreff
Wasserwehrsatzung
Vorlage
0817/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der Novellierung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) ist die Stadt Staßfurt gemäß § 14 WG LSA verpflichtet einen Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr) einzurichten, da sie erfahrungsgemäß von einer Hochwassergefahr bedroht ist.

 


Anlagenverzeichnis:

·         Entwurf Satzung der Wasserwehr der Stadt Staßfurt

·         Organisationsplan für die Wasserwehr

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Satzung der Wasserwehr der Stadt Staßfurt.