Betreff
Bildung eines Wahlbereichs für die Kommunalwahlen 2014
Vorlage
0821/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

·         Ziel der Vorlage

Nach § 7 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bildet bei der Wahl zu den Ortschafts- und Gemeinderäten das Wahlgebiet einen Wahlbereich. In kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern kann der Gemeinderat, sobald der Wahltag feststeht, das Wahlgebiet in Wahlbereiche von annähernd gleicher Größe einteilen.

Bei den Kommunalwahlen am 07. Juni 2009 gab es für die Stadt Staßfurt nur einen Wahlbereich. Mit der Beschlussfassung soll für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 auch nur ein Wahlbereich gebildet werden.

 

·         Lösung

Beschlussfassung durch den Stadtrat.

 

·         Alternative

Der Stadtrat kann mehrere Wahlbereiche bilden. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

·         die Wahlbereiche müssen eine annähernd gleiche Größe aufweisen,

·         jeder Wahlbereich soll mindestens 1.500 Einwohner aufweisen,

·         die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereichs soll von der durchschnittlichen

Einwohnerzahl aller Wahlbereiche des Wahlgebiets nicht um mehr als 25 % nach oben oder unten abweisen und

·         bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sollen die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden.

 

·         finanzielle Auswirkungen

Für die Bildung eines Wahlbereiches keine. Bei einer Bildung von mehreren Wahlbereichen könnten eventuelle Mehrkosten auf Grund von unterschiedlichen Formularen entstehen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, für die Wahl des Stadtrates am 25. Mai 2014, für das Wahlgebiet der Stadt Staßfurt einen Wahlbereich zu bilden.