Sachverhalt:
Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung die
Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (Nr. Klarstellungssatzung) und
einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile
einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des
angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind (Nr. 3 Ergänzungssatzung),
festlegen. Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB können die Satzungen miteinander
verbunden werden.
Das Satzungsverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die
vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden geprüft, durch Beschluss abgewogen
und in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Der vorliegende Entwurf zur 1.
Änderung und Erweiterung der Ergänzungssatzung
„Nienburger Weg“ mit integrierter Klarstellungssatzung für den Bereich
Nienburger Weg - bestehend aus Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen
Festsetzungen kann als Satzung beschlossen werden. Die der Innenbereichssatzung
beigefügte Begründung wird hiermit gebilligt.
Ziel der Vorlage
Der Entwurf soll als Satzung beschlossen werden.
Lösung
Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss.
Die Verwaltung wird beauftrag, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Alternativen
-keine-
finanzielle Auswirkungen
-keine-
Anlagenverzeichnis:
Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen
Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 34 Abs. 4 BauGB i.V.m. §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 GO LSA die 1. Änderung und Erweiterung der Ergänzungssatzung „Nienburger Weg“ mit integrierter Klarstellungssatzung für den Bereich Nienburger Weg, Ortsteil Brumby als Satzung, bestehend aus der Planzeichnung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in der vorliegender Fassung. Die Begründung wird gebilligt.