Sachverhalt:
Ziel der Vorlage
Besetzung der Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr
Förderstedt.
Lösung
Kamerad Lärz wurde gemäß § 7 Abs.1 Satzung der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt am 12.04.2013 mit der Leitung der Ortsfeuerwehr Förderstedt beauftragt.
Gemäß §15 (4) BrSchG LSA und nach Prüfung durch den Salzlandkreis kann der Wehrleiter durch den Oberbürgermeister vorgeschlagen werden. Der Ortswehrleiter und dessen Stellvertreter sind in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.
Der Kreisbrandmeister stimmt in seinem Schreiben vom 26.07.2013 einer Berufung das Kameraden Lärz für die Dauer von 2 Jahren zu.
Alternativen
keine
finanzielle Auswirkungen
keine, bisher wurde die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe gezahlt
Anlagenverzeichnis:
keine Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Berufung des Kameraden Hans-Jürgen Lärz in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 2 Jahren in die Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Förderstedt.