Sachverhalt:
Ziel der Vorlage
Besetzung der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der
Ortsfeuerwehr Förderstedt.
Lösung
Kamerad Schmidt wurde gemäß § 7 Abs.1 Satzung der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt am 08.10.2013, als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Förderstedt eingesetzt.
Gemäß §15 (4) BrSchG LSA und nach Prüfung durch den Salzlandkreis, kann der Wehrleiter und dessen Stellvertreter, dem Stadtrat, durch den Oberbürgermeister vorgeschlagen werden. Der Ortswehrleiter und dessen Stellvertreter sind in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.
Der Kreisbrandmeister stimmt in seinem Schreiben vom 06.11.2013 einer Berufung des Kameraden Schmidt für die Dauer von 6 Jahren zu.
Alternativen
keine
finanzielle Auswirkungen
keine, bisher wurde die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe gezahlt
Anlagenverzeichnis:
keine Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Berufung des Kameraden Gunter Schmidt in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren in die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Förderstedt.