Betreff
Ernennung einer Ordnungskraft mit Vollzugsaufgaben in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
0868/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ordnungskräfte mit Vollzugsaufgaben sollen vor allem präventiv tätig sein. Das heißt, auf Personen, welche sich ordnungswidrig verhalten, zunächst unter Aufzeigung der Rechtslage einzuwirken, diese Ordnungswidrigkeit künftig nicht zu begehen. Sie sollen aber auch dazu beitragen, Sachverhalte schnell aufzunehmen und der Verwaltung zuzuleiten.

 

 


Anlagenverzeichnis:

·         Ehrenamtliche Ordnungskräfte

·         Erläuterungen zum Einsatz

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Ernennung des Herrn Helmut Müller in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 2 Jahren mit der Funktion einer Ordnungskraft mit Vollzugsaufgaben

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

600,00 € jährl.

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

600,00 €

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

1.1.1.1.5421000

 

einmalig

laufend

50,00 € x 12 Monate

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt