Sachverhalt:
Die Satzung wurde bereits durch den Stadtrat in seiner Sitzung am
07.11.2013 beschlossen. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 18.12.2013
darauf hingewiesen, dass in der Änderungssatzung die Angabe des
Bezugsparagraphen fehlt und somit eine nochmalige Satzungsänderung erforderlich
ist.
Ziel der Vorlage
Umsetzung des Hinweises der
Kommunalaufsicht und Schaffung der Voraussetzungen zur Auszahlung einer
Aufwandsentschädigung für Gerätewarte und Kinderwarte
Lösung
Satzungsänderung
Alternativen
- KEINE –
finanzielle Auswirkungen
zusätzliche
Mehrausgaben von 13.440 Euro im Jahr
Anlagenverzeichnis:
·
Änderungssatzung der Aufwandsentschädigungssatzung der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt vom 23.10.2012
·
Schreiben des Salzlandkreises
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt
beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
|||||
|
|
||||
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
|
- |
13.440,00 € |
||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
|||
|
davon - sächlicher Aufwand |
|
|
||
|
- Personalaufwand |
|
|
||
Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
1.2.6.1.011.5421000; 1.2.6.1.021.5421000; 1.2.6.1.031.5421000;
1.2.6.1.041.5421000; 1.2.6.1.051.5421000; 1.2.6.1.061.5421000;
1.2.6.1.071.5421000; 1.2.6.1.081.5421000; 1.2.6.1.091.5421000; |
|||
|
|||||
einmalig |
laufend |
|
|||
|
|||||
Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
|||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||
|
Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
|
||||||
|
|
||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
|
enthalten |
||||||
|
|
nicht enthalten |
|||||||
|
|||||||||
|
Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Auszahlung) |
||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||
|
|||||||||
|
Folgeerträge in Höhe von |
|
€ |
||||||
|
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
|||||||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon - sächliche Aufwand |
€ |
|
|
|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
|
|||||||||
|
Ergebnisplan - Kostenstelle: |
|
|||||||
|
|||||||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|||||
|
|||||||||
Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||||||
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
|||||||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
|||||||||
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
||||
|
|
|||
durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|
||||
durch einen Nachtragshaushalt |
||||