Betreff
1. Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt
Vorlage
0871/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Satzung wurde bereits durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 07.11.2013 beschlossen. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 18.12.2013 darauf hingewiesen, dass in der Änderungssatzung die Angabe des Bezugsparagraphen fehlt und somit eine nochmalige Satzungsänderung erforderlich ist.

 

Ziel der Vorlage

 

Umsetzung des Hinweises der Kommunalaufsicht und Schaffung der Voraussetzungen zur Auszahlung einer Aufwandsentschädigung für Gerätewarte und Kinderwarte

 

Lösung

 

Satzungsänderung

 

Alternativen

 

- KEINE –

 

finanzielle Auswirkungen

zusätzliche Mehrausgaben von 13.440 Euro im Jahr

 


Anlagenverzeichnis:

·         Änderungssatzung der Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt vom 23.10.2012

·         Schreiben des Salzlandkreises

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

13.440,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

1.2.6.1.011.5421000; 1.2.6.1.021.5421000; 1.2.6.1.031.5421000; 1.2.6.1.041.5421000; 1.2.6.1.051.5421000; 1.2.6.1.061.5421000; 1.2.6.1.071.5421000; 1.2.6.1.081.5421000; 1.2.6.1.091.5421000;

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt