Betreff
Abwägungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“
Vorlage
0876/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 31.05.2012 mit Beschluss-Nr. 0611/2012 die Aufstellung und am 07.03.2013 mit Beschluss-Nr. 0721/2013 die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet Berlepsch“ beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgte im Zeitraum vom 22.04.2013 bis einschließlich 21.05.2013. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte parallel.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gegen- und untereinander gemäß des Abwägungsprotokolls (Anlage) abgewogen und in der Planzeichnung sowie in der Begründung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen worden.

 

Der Bebauungsplan kann vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden.

 

Ziel der Vorlage

Abwägungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“

 

Lösung

Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen und fasst den Abwägungsbeschluss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Alternativen

-keine-

 

finanzielle Auswirkungen

-keine-

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Abwägungsprotokoll zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

-         Keine -