Sachverhalt:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 31.05.2012 mit Beschluss-Nr. 0611/2012
die Aufstellung und am 07.03.2013 mit Beschluss-Nr. 0721/2013 die öffentliche
Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet
Berlepsch“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes
erfolgte im Zeitraum vom 22.04.2013 bis einschließlich 21.05.2013. Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte
parallel.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine
Anregungen, Hinweise oder Einwände abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gegen- und
untereinander gemäß des Abwägungsprotokolls (Anlage) abgewogen und in der
Planzeichnung sowie in der Begründung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen
worden.
Der Bebauungsplan kann vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden.
Ziel der Vorlage
Abwägungsbeschluss zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“
Lösung
Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen
und fasst den Abwägungsbeschluss.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben,
von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Alternativen
-keine-
finanzielle Auswirkungen
-keine-
Anlagenverzeichnis:
-
Abwägungsprotokoll
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB die Abwägung der im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
-
Keine -