Sachverhalt:
Das durch das BauGB vorgegebene Bauleitplanverfahren
(Satzungsgebungsverfahren) wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Beteiligung
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat
stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden
geprüft und durch Beschluss gegen- und untereinander abgewogen.
Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet
- Berlepsch“ kann als Satzung beschlossen werden. Die Begründung zum
Bebauungsplan wird gebilligt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Ziel der Vorlage
Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92
„Gewerbegebiet - Berlepsch“
Lösung
Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu
machen (In-Kraft-Treten). Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit
Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Alternativen
-keine-
finanzielle Auswirkungen
-keine-
Anlagenverzeichnis:
-
Planzeichnung
mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen
-
Begründung
(mit Umweltbericht) und zusammenfassender Erklärung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
i.V.m. §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 GO LSA die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“ als Satzung, bestehend aus der Planzeichnung
mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in der vorliegenden
Fassung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird hiermit gebilligt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
-
Keine-