Betreff
Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“
Vorlage
0877/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das durch das BauGB vorgegebene Bauleitplanverfahren (Satzungsgebungsverfahren) wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden geprüft und durch Beschluss gegen- und untereinander abgewogen.

 

Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“ kann als Satzung beschlossen werden. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Ziel der Vorlage

Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“

 

Lösung

Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen (In-Kraft-Treten). Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Alternativen

-keine-

 

finanzielle Auswirkungen

-keine-

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen

-         Begründung (mit Umweltbericht) und zusammenfassender Erklärung

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 GO LSA die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“ als Satzung, bestehend aus der Planzeichnung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Fassung.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wird hiermit gebilligt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

-         Keine-