Betreff
Ermächtigungsbeschluss zum Haushalt 2014 - Maßnahme Ausbau Europaradweg R1, Neumarkt – Gänsefurther Brücke (EFRE)
Vorlage
0878/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Der Abschnitt des R1 vom Neumarkt bis zur Gänsefurther Brücke war ursprünglich Bestandteil des EFRE Programms 2007-13. Auf Grund der Verzögerungen beim Ersatzneubau der Bodebrücke konnte er jedoch nicht mehr umgesetzt werden. Ende 2013 signalisierte das Land eine Verlängerung des Programms durch Umschichtung von Finanzen. Nach telefonischer Abfrage durch das Landesverwaltungsamt (LVWA) wurde von der Stadt der o.g. Abschnitt auf der Prioritätenliste bestätigt. Mit Schreiben vom 11.02.2014 wurde der Stadt mitgeteilt, dass das Vorhaben 2014 gefördert werden soll. Ein entsprechender Antrag auf Förderung ist bis zum 31.03.14 beim LVWA einzureichen. Gleichzeitig wurde auf Grund der knappen Zeit ein vorzeitiger Maßnahmebeginn in Aussicht gestellt

 

  • Lösung

 

Um die geforderten Antragsunterlagen termin- und qualitätsgerecht einzureichen, ist die Beauftragung  eines leistungsfähigen Planungsbüros erforderlich. Dazu und zur Beantragung der Fördermittel selbst sind verbindliche Aussagen zur Finanzierung erforderlich.

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Grundlage für die Haushaltsplanung sind die vom Land in Aussicht gestellten Fördermittel und die sich daraus ergebenen Eigenmittel der Stadt. Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf der Stadt Staßfurt für das Haushaltsjahr 2014 eingestellt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

·         Übersichtslageplan

·         Beschreibung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, für die Maßnahme „Ausbau Europaradweg R1 Neumarkt – Gänsefurther Brücke“ (Maßnahmenummer 5.7.5.1/5008.7852000.) einen Fördermittelantrag zu stellen und im Falle der Bewilligung der Fördermittel diese Maßnahme im Jahr 2014 durchzuführen. Die Maßnahme hat einen Kostenrahmen von 200.000,00 €, die Förderquote beträgt 80 % Fördermittel und 20 % Eigenmittel.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

160.000,00 €

x

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

200.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

  40.000,00 €

 

davon    - sächlicher Aufwand

40.000,00

 

 

 

                - Personalaufwand

         0,00 €

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

x

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

5.7.5.1/5008.7852000

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

x

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt