Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Abschnitt des R1 vom Neumarkt bis zur Gänsefurther Brücke war ursprünglich
Bestandteil des EFRE Programms 2007-13. Auf Grund der Verzögerungen beim
Ersatzneubau der Bodebrücke konnte er jedoch nicht mehr umgesetzt werden. Ende
2013 signalisierte das Land eine Verlängerung des Programms durch Umschichtung
von Finanzen. Nach telefonischer Abfrage durch das Landesverwaltungsamt (LVWA)
wurde von der Stadt der o.g. Abschnitt auf der Prioritätenliste bestätigt. Mit
Schreiben vom 11.02.2014 wurde der Stadt mitgeteilt, dass das Vorhaben 2014
gefördert werden soll. Ein entsprechender Antrag auf Förderung ist bis zum
31.03.14 beim LVWA einzureichen. Gleichzeitig wurde auf Grund der knappen Zeit
ein vorzeitiger Maßnahmebeginn in Aussicht gestellt
- Lösung
Um die geforderten Antragsunterlagen termin- und qualitätsgerecht
einzureichen, ist die Beauftragung eines
leistungsfähigen Planungsbüros erforderlich. Dazu und zur Beantragung der
Fördermittel selbst sind verbindliche Aussagen zur Finanzierung erforderlich.
- finanzielle Auswirkungen
Grundlage für die Haushaltsplanung sind die vom Land in Aussicht
gestellten Fördermittel und die sich daraus ergebenen Eigenmittel der Stadt.
Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf der Stadt Staßfurt für das
Haushaltsjahr 2014 eingestellt.
Anlagenverzeichnis:
·
Übersichtslageplan
·
Beschreibung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, für die Maßnahme „Ausbau
Europaradweg R1 Neumarkt – Gänsefurther Brücke“ (Maßnahmenummer 5.7.5.1/5008.7852000.) einen Fördermittelantrag zu stellen und
im Falle der Bewilligung der Fördermittel diese Maßnahme im Jahr 2014
durchzuführen. Die Maßnahme hat einen Kostenrahmen von 200.000,00 €, die
Förderquote beträgt 80 % Fördermittel und 20 % Eigenmittel.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
|||||
x |
Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
|
|
160.000,00 € |
|
x |
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
|
- |
200.000,00 € |
|
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
40.000,00 € |
||
|
davon - sächlicher Aufwand |
|
|
||
|
- Personalaufwand |
0,00 € |
|
|
|
Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
||||
|
|||||
einmalig |
laufend |
|
|||
|
|||||
Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
|||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||
x |
Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
5.7.5.1/5008.7852000 |
||||||
|
|
||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
x |
enthalten |
||||||
|
|
nicht enthalten |
|||||||
|
|||||||||
|
Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Auszahlung) |
||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||
|
|||||||||
|
Folgeerträge in Höhe von |
|
€ |
||||||
|
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
|||||||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon - sächliche Aufwand |
€ |
|
|
|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
|
|||||||||
|
Ergebnisplan - Kostenstelle: |
|
|||||||
|
|||||||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|||||
|
|||||||||
Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||||||
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
|||||||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
|||||||||
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
||||
|
|
|||
durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|
||||
durch einen Nachtragshaushalt |
||||