Betreff
Schließung der Grundschule Neundorf (Anhalt)
Vorlage
0884/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 07.11.2013 den Beschluss zur Benehmensherstellung zum Entwurf der Schulentwicklungsplanung des Salzlandkreises gefasst. Danach ist zum Schuljahr 2014/2015 der Schulbezirk der Grundschule Neundorf (Anhalt) an den Schulbezirk der Grundschule „Ludwig Uhland“ anzugliedern.

 

Der Träger der Schulentwicklungsplanung, der Salzlandkreis, nahm dies in die Schulentwicklungsplanung auf, welche vom Kreistag in der Sitzung am 11.12.2013 beschlossen wurde. Mit Schreiben vom 21.03.2013 hat das Landesschulamt die Schulentwicklungsplanung bestätigt.

 

Nach § 64 (1) SchulG LSA haben die Schulträger unter Berücksichtigung der Ziele der Schulentwicklungsplanung das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten sowie aufzuheben bzw. einzuschränken.

 

  • Lösung

 

Zum Umsetzung der Regelung des § 64 (1) SchulG LSA i. V. m. § 44 (3) Nr. 9 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt ist es erforderlich, dass der Stadtrat der Stadt Staßfurt den Beschluss zur Schließung der Grundschule Neundorf (Anhalt) fasst.

 

  • Alternativen

 

Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen (Einsparungen) ergeben sich hauptsächlich aus der Veränderung der Schulbezirke (Wegfall Schulsekretärin und tägliche Bewirtschaftung) und (zumindest zunächst) nicht aus der förmlichen Schließung der Einrichtung.

 


Anlagenverzeichnis:

-         keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt nach § 64 (1) des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) die Grundschule Neundorf (Anhalt) mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014 zu schließen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

-          keine