Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper hat mit Schreiben vom 09.04.2014
(Anlage) mitgeteilt, dass zum einen Schulen in ihrer Trägerschaft um ihre
Existenz bangen müssen und zum anderen Eltern aus dem Ortsteil Neundorf
(Anhalt) der Stadt Staßfurt angefragt hätten, ob ihre Kinder auch in einer
Schule der Verbandsgemeinde beschult werden könnten. Es wird vorgeschlagen, dem
Wunsch der Eltern nachzukommen und dazu eine Vereinbarung zu treffen.
Telefonisch teilte der Verbandsgemeindebürgermeister Herr Globig mit,
dass es um die Grundschule in Giersleben geht, welche nach den Zahlen der
Schulentwicklungsplanung des Salzlandkreises ab dem Schuljahr 2014/2015 nicht
mehr die Mindestschülerzahlen erreicht (Anlage).
- Lösung
Auf der Grundlage des § 66 (2) SchulG LSA können Schulträger mit
Zustimmung der Schulbehörde die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem
Gebiet des jeweils anderen Schulträgers vereinbaren.
- Alternativen
Nach § 41 (1) SchulG LSA können Eltern beim Landesschulamt einen Antrag
auf Beschulung in einem anderen Schulbezirk stellen. Voraussetzung ist das
Vorliegen wichtiger Gründe und die Zustimmung des betroffenen Schulträgers.
- finanzielle Auswirkungen
In der Vereinbarung ist ein Gastschulbeitrag nicht vorgesehen. Insofern
gibt es keine Auswirkungen im Sinne einer Belastung des städtischen Haushalts.
Anlagenverzeichnis:
Schreiben der Verbandsgemeinde
Saale-Wipper vom 09.04.2014
Auszug SEPl Salzlandkreis
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt mit der Verbandsgemeinde
Saale-Wipper eine Vereinbarung nach § 66 (2) SchulG LSA abzuschließen, die es
Kindern aus dem Ortsteil Neundorf (Anhalt) ermöglicht, eine Grundschule der
Verbandsgemeinde zu besuchen. Ein Gastschulbeitrag ist nicht vorgesehen.