Betreff
Abschluss einer Vereinbarung nach § 66 Abs. 2 SchulG LSA
Vorlage
0888/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper hat mit Schreiben vom 09.04.2014 (Anlage) mitgeteilt, dass zum einen Schulen in ihrer Trägerschaft um ihre Existenz bangen müssen und zum anderen Eltern aus dem Ortsteil Neundorf (Anhalt) der Stadt Staßfurt angefragt hätten, ob ihre Kinder auch in einer Schule der Verbandsgemeinde beschult werden könnten. Es wird vorgeschlagen, dem Wunsch der Eltern nachzukommen und dazu eine Vereinbarung zu treffen.

 

Telefonisch teilte der Verbandsgemeindebürgermeister Herr Globig mit, dass es um die Grundschule in Giersleben geht, welche nach den Zahlen der Schulentwicklungsplanung des Salzlandkreises ab dem Schuljahr 2014/2015 nicht mehr die Mindestschülerzahlen erreicht (Anlage).

 

  • Lösung

 

Auf der Grundlage des § 66 (2) SchulG LSA können Schulträger mit Zustimmung der Schulbehörde die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Gebiet des jeweils anderen Schulträgers vereinbaren.

 

  • Alternativen

 

Nach § 41 (1) SchulG LSA können Eltern beim Landesschulamt einen Antrag auf Beschulung in einem anderen Schulbezirk stellen. Voraussetzung ist das Vorliegen wichtiger Gründe und die Zustimmung des betroffenen Schulträgers.

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

In der Vereinbarung ist ein Gastschulbeitrag nicht vorgesehen. Insofern gibt es keine Auswirkungen im Sinne einer Belastung des städtischen Haushalts.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Schreiben der Verbandsgemeinde Saale-Wipper vom 09.04.2014

Auszug SEPl Salzlandkreis

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt mit der Verbandsgemeinde Saale-Wipper eine Vereinbarung nach § 66 (2) SchulG LSA abzuschließen, die es Kindern aus dem Ortsteil Neundorf (Anhalt) ermöglicht, eine Grundschule der Verbandsgemeinde zu besuchen. Ein Gastschulbeitrag ist nicht vorgesehen.