Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) ist
für jedes Wirtschaftsjahr rechtzeitig vor
dessen Beginn ein Wirtschaftsplan
aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht
aus
. dem Erfolgsplan, der alle voraussehbaren
Erträge und Aufwendungen enthält
und entsprechend der Gewinn- und
Verlustrechnung nach § 275
Handelsgesetzbuch zu gliedern
ist,
. dem Vermögensplan, der alle
vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben
sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält,
. der Stellenübersicht, die alle im
Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für
Angestellte und Arbeiter enthält.
Der Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes
Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt
Staßfurt, wurde abgestimmt mit der Stadt
Staßfurt im Zuge der Erarbeitung des
Haushaltsplanes 2014.
- Lösung
Beschluss des Wirtschaftsplanes für das
Wirtschaftsjahr 2014
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Mittel sind durch die Stadt Staßfurt als Aufgabenträger
zur
Verfügung zu stellen.
Anlagenverzeichnis:
Wirtschaftsplan
2014
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt den Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes
Staßfurt,
Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Wirtschaftsjahr 2014.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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X |
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
3.268,6 T€ |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
3.268,6 T€ |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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