Betreff
Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Wirtschaftsjahr 2014
Vorlage
0890/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

Auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) ist

für jedes Wirtschaftsjahr rechtzeitig vor dessen Beginn ein Wirtschaftsplan

aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus

 

. dem Erfolgsplan, der alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthält

  und entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275  

  Handelsgesetzbuch zu gliedern ist,

. dem Vermögensplan, der alle vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben

  sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält,

. der Stellenübersicht, die alle im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für

  Angestellte und Arbeiter enthält.

 

Der Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt

Staßfurt, wurde abgestimmt mit der Stadt Staßfurt im Zuge der Erarbeitung des

Haushaltsplanes 2014.

 

  • Lösung

Beschluss des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2014

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Mittel sind durch die Stadt Staßfurt als Aufgabenträger zur

Verfügung zu stellen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Wirtschaftsplan 2014

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt den Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes

Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Wirtschaftsjahr 2014.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

X

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

3.268,6 T€

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

3.268,6 T€

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt