Sachverhalt:
Erfolgt mündlich.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt die Zuständigkeitsbereiche für „Ordnungskräfte mit
Vollzugsaufgaben“ zu erweitern mit dem Ziel, dass auch Aufgaben in der
Kontrolle der Pflege, bzw. des Zustandes der Grabensysteme mit einbegriffen
sind. Auf Grund der Wichtigkeit dieser Aufgabe steht der Ordnungskraft die
Möglichkeit offen nur für das Grabenmanagement berufen zu werden.
Vor der Berufung ist
mit der Ordnungskraft im gegenseitigen Einvernehmen abzustimmen, welche Aufgaben übernommen
werden. Des Weiteren ist der Einsatzbereich (Ortsteile, Grabenabschnitt, etc.)
abzustimmen. Bei einer Übernahme von Grabenmanagement-Aufgaben hat die
Ordnungskraft das Wahlrecht den Zusatz „im Grabenmanagement“ in der
Berufungsurkunde zu erhalten. Die Ordnungskraft erhält im jeweiligen
politischen Gremium Rederecht für alle Tagesordnungspunkte.