Betreff
Hauptsatzung der Stadt Staßfurt
Vorlage
0011/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Jede Kommune muss gem. § 10 Abs. 1 KVG LSA eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach Vorschriften des KVG LSA der Hauptsatzung vorbehalten ist.

 

Durch den Oberbürgermeister wurde ein Entwurf der Hauptsatzung erarbeitet, welcher die Änderungen durch das neue KVG LSA beinhaltet. Für die Vorberatung des Entwurfes hat der Stadtrat einen zeitweiligen Redaktionsausschuss gebildet. In seiner 1. Sitzung am 31.07.2014 wurden durch die Mitglieder des  Ausschusses verschiedene Änderungsvorschläge, welche in den Entwurf eingeflossen sind, unterbreitet.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Staßfurt (Stand: 05.08.2014)

-         Synopse zum Entwurf

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Hauptsatzung der Stadt Staßfurt.