Sachverhalt:
Jede Kommune muss gem. § 10 Abs. 1 KVG LSA eine Hauptsatzung erlassen. In
ihr ist zu regeln, was nach Vorschriften des KVG LSA der Hauptsatzung
vorbehalten ist.
Durch den Oberbürgermeister wurde ein Entwurf der Hauptsatzung
erarbeitet, welcher die Änderungen durch das neue KVG LSA beinhaltet. Für die
Vorberatung des Entwurfes hat der Stadtrat einen zeitweiligen
Redaktionsausschuss gebildet. In seiner 1. Sitzung am 31.07.2014 wurden durch
die Mitglieder des Ausschusses
verschiedene Änderungsvorschläge, welche in den Entwurf eingeflossen sind,
unterbreitet.
Anlagenverzeichnis:
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Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Staßfurt
(Stand: 05.08.2014)
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Synopse zum Entwurf
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Hauptsatzung der Stadt
Staßfurt.