Betreff
Entschädigungssatzung der Stadt Staßfurt
Vorlage
0013/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 KVG LSA hat wer ein Ehrenamt oder eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit ausübt ein Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und seines Verdienstausfalls. Einzelheiten sind durch Satzung zu regeln.

 

Durch den Oberbürgermeister wurde ein Entwurf der Entschädigungssatzung erarbeitet. Für die Vorberatung des Entwurfes hat der Stadtrat einen zeitweiligen Redaktionsausschuss gebildet. In seiner 1. Sitzung am 31.07.2014 wurde durch die Mitglieder des  Ausschusses eine Anpassung an den aktuellen Runderlass,  RdErl. des MI vom 16. 6. 2014 – 31.21-10041 (MBl. LSA 2014, S. 264), vorgeschlagen. Die Anpassung ist in den Entwurf eingeflossen.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Entwurf Entschädigungssatzung der Stadt Staßfurt (Stand:05.08.2014)

-         RdErl. des MI vom 16. 6. 2014 – 31.21-10041 (MBl. LSA 2014, S. 264)

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

125.000 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

  10.000 €

 

davon    - sächlicher Aufwand

125.000 €

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

1.1.1.1.5421

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt