Sachverhalt:
Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 KVG LSA hat wer ein Ehrenamt oder eine sonstige
ehrenamtliche Tätigkeit ausübt ein Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und
seines Verdienstausfalls. Einzelheiten sind durch Satzung zu regeln.
Durch den Oberbürgermeister wurde ein Entwurf der Entschädigungssatzung
erarbeitet. Für die Vorberatung des Entwurfes hat der Stadtrat einen
zeitweiligen Redaktionsausschuss gebildet. In seiner 1. Sitzung am 31.07.2014
wurde durch die Mitglieder des
Ausschusses eine Anpassung an den aktuellen Runderlass, RdErl. des MI vom 16. 6. 2014 – 31.21-10041
(MBl. LSA 2014, S. 264), vorgeschlagen. Die Anpassung ist in den Entwurf eingeflossen.
Anlagenverzeichnis:
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Entwurf Entschädigungssatzung der Stadt
Staßfurt (Stand:05.08.2014)
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RdErl. des MI vom 16. 6. 2014 – 31.21-10041
(MBl. LSA 2014, S. 264)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Entschädigungssatzung der
Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
125.000 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
10.000 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
125.000 € |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
1.1.1.1.5421 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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