Sachverhalt:
Der Ortschaftsrat gibt sich gem. § 81 Abs. 4 KVG LSA mit der Mehrheit seiner Mitglieder
zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.
Durch den Oberbürgermeister wurde ein Entwurf der Geschäftsordnung
erarbeitet, welcher die Änderungen durch das neue KVG LSA beinhaltet. Die
Geschäftsordnung wurde in Anlehnung an die Geschäftsordnung des Stadtrates und
seiner Ausschüsse erarbeitet. Für die Vorberatung des Entwurfes der
Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse hat der Stadtrat einen
zeitweiligen Redaktionsausschuss gebildet. In seiner 1. Sitzung am 31.07.2014
wurden durch die Mitglieder des
Ausschusses verschiedene Änderungsvorschläge, welche in den Entwurf
eingeflossen sind, unterbreitet.
Anlagenverzeichnis:
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Entwurf Geschäftsordnung
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Synopse zum Entwurf
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat Rathmannsdorf beschließt die Geschäftsordnung für den Ortschaftsrat Rathmannsdorf.