Betreff
Ergebnisverwendung des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt
Vorlage
0031/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

Verminderung des Verlustvortrages in Höhe von 61.008,41 € gemäß § 13 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes Sachsen-Anhalt.

 

Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

 

  • Lösung

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung

 

Der Verlustvortrag basiert auf dem Jahresverlust 2010, der mit Beschluss-Nr. 0508/2011 des Stadtrates Staßfurt auf neue Rechnung vorgetragen wurde.

Gemäß § 13 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes Sachsen-Anhalt sind die Gewinne der folgenden fünf Jahre zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Reduzierung des Verlustvortrages

 


Anlagenverzeichnis:

-         keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, den Jahresgewinn 2013 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt,  in Höhe von 44.723,80 € zur Tilgung des Verlustvortrages zu verwenden.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

-         keine