Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Verminderung
des Verlustvortrages in Höhe von 61.008,41 € gemäß § 13 Abs. 5 des
Eigenbetriebsgesetzes Sachsen-Anhalt.
Einhaltung
der gesetzlichen Vorgaben
- Lösung
Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung
Der
Verlustvortrag basiert auf dem Jahresverlust 2010, der mit Beschluss-Nr. 0508/2011 des Stadtrates Staßfurt auf neue
Rechnung vorgetragen wurde.
Gemäß § 13 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes
Sachsen-Anhalt sind die Gewinne der folgenden fünf Jahre zunächst zur
Verlusttilgung zu verwenden.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Reduzierung des Verlustvortrages
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, den Jahresgewinn 2013 des
Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, in Höhe von 44.723,80 € zur Tilgung des
Verlustvortrages zu verwenden.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
-
keine