Betreff
STARK III – Bedarfsanmeldung für die Grundschulen
Vorlage
0034/2014
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

 

Mit der Mitteilungsvorlage M/0002/2014 wurde über die 2. Förderperiode des Programms STARK III informiert. Es wurde deutlich gemacht, dass für die Bedarfsanmeldung die nachhaltige Bestandssicherheit der Grundschulen nachzuweisen ist. Die Grundschule Nord, als Bestandteil des Bildungszentrums Nord, welches gemeinsam mit dem Landkreis als Träger der Sekundarschule „Hermann Kasten“ und der Förderschule „J. H. Pestalozzi“ weiterentwickelt werden soll, erfüllt gegenwärtig nicht das Kriterium der nachhaltigen Bestandssicherheit. Insofern ist eine Aussage des Stadtrates zum weiteren Fortgang in dieser Angelegenheit erforderlich.

 

In einer Sitzung am 30.07.2014 befasste sich der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport mit dieser Problematik. Man verständigte sich darauf, dass die Fraktionen bis zum 14.08.2014 dem Sitzungsdienst ihre Vorschläge zuleiten. Daraus soll eine Beschlussvorlage entwickelt werden, welche in einer weiteren Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport in Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates am 18.09.2014 behandelt werden soll.

 

Von Seiten der Fraktion Die LINKE wurde zwischenzeitlich ein eigener Beschlussantrag vorgelegt. Die Fraktionen CDU, SPD/Grüne und FDP o. L. gaben ihre Auffassung zur Problematik bekannt (Anlagen). Aus den Äußerungen der Fraktionen war eine gemeinsame Auffassung zur Problematik als Beschluss vorzulegen.

 

  • Lösung

 

Zur Bedarfsanmeldung für die 2. Förderperiode STARK III kann die nachhaltige Bestandssicherheit der Grundschule Nord nur durch eine entsprechende Veränderung der Schulbezirke erreicht werden. Dies und das Bekenntnis zur Beantragung von Fördermitteln aus dem STARK III-Programm geht aus den Mitteilungen der Fraktionen hervor.

 

  • Alternativen

 

Sollte der Schulbezirk der Grundschule Nord nicht verändert werden, ist eine Beantragung der Fördermittel aus dem Programm STARK III nicht möglich.

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Bedarfsanmeldung entstehen zunächst keine finanziellen Auswirkungen. Diese entstehen nach der Antragstellung mit Gewährung der Fördermittel

 


Anlagenverzeichnis:

-         Auffassung der Fraktionen CDU, SPD/Grüne und FDP o. L.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, für alle nachhaltig bestandsfähigen Grundschulen den Bedarf für die 2. Förderperiode des Programms STARK III anzumelden. Zur Sicherung der nachhaltigen Bestandssicherheit der Grundschule Nord sind Schulbezirke zu verändern.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt,

·         für Grundschulen, die nicht in die STARK III-Förderung einbezogen werden können, zu prüfen, ob andere Förderprogramme zu Sanierungen genutzt werden können, und

·         im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Finanzierungsbeteiligung von Land und Bund an der Schaffung der materiellen Voraussetzungen für „Inklusion an Schulen“ zu dringen.

Dem Stadtrat ist darüber jährlich im Rahmen der Haushaltsberatung zu berichten.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

-         keine