Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit der Mitteilungsvorlage M/0002/2014 wurde über die 2. Förderperiode
des Programms STARK III informiert. Es wurde deutlich gemacht, dass für die
Bedarfsanmeldung die nachhaltige Bestandssicherheit der Grundschulen
nachzuweisen ist. Die Grundschule Nord, als Bestandteil des Bildungszentrums
Nord, welches gemeinsam mit dem Landkreis als Träger der Sekundarschule
„Hermann Kasten“ und der Förderschule „J. H. Pestalozzi“ weiterentwickelt
werden soll, erfüllt gegenwärtig nicht das Kriterium der nachhaltigen
Bestandssicherheit. Insofern ist eine Aussage des Stadtrates zum weiteren
Fortgang in dieser Angelegenheit erforderlich.
In einer Sitzung am 30.07.2014 befasste sich der Ausschuss für Kultur,
Bildung und Sport mit dieser Problematik. Man verständigte sich darauf, dass
die Fraktionen bis zum 14.08.2014 dem Sitzungsdienst ihre Vorschläge zuleiten.
Daraus soll eine Beschlussvorlage entwickelt werden, welche in einer weiteren
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport in Vorbereitung der
Sitzung des Stadtrates am 18.09.2014 behandelt werden soll.
Von Seiten der Fraktion Die LINKE wurde zwischenzeitlich ein eigener
Beschlussantrag vorgelegt. Die Fraktionen CDU, SPD/Grüne und FDP o. L. gaben
ihre Auffassung zur Problematik bekannt (Anlagen). Aus den Äußerungen der
Fraktionen war eine gemeinsame Auffassung zur Problematik als Beschluss
vorzulegen.
- Lösung
Zur Bedarfsanmeldung für die 2. Förderperiode STARK III kann die
nachhaltige Bestandssicherheit der Grundschule Nord nur durch eine
entsprechende Veränderung der Schulbezirke erreicht werden. Dies und das Bekenntnis
zur Beantragung von Fördermitteln aus dem STARK III-Programm geht aus den
Mitteilungen der Fraktionen hervor.
- Alternativen
Sollte der Schulbezirk der Grundschule Nord nicht verändert werden, ist
eine Beantragung der Fördermittel aus dem Programm STARK III nicht möglich.
- finanzielle Auswirkungen
Durch die Bedarfsanmeldung entstehen zunächst keine finanziellen
Auswirkungen. Diese entstehen nach der Antragstellung mit Gewährung der
Fördermittel
Anlagenverzeichnis:
-
Auffassung der Fraktionen CDU, SPD/Grüne und
FDP o. L.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, für alle nachhaltig
bestandsfähigen Grundschulen den Bedarf für die 2. Förderperiode des Programms
STARK III anzumelden. Zur Sicherung der nachhaltigen Bestandssicherheit der
Grundschule Nord sind Schulbezirke zu verändern.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
·
für
Grundschulen, die nicht in die STARK III-Förderung einbezogen werden können, zu
prüfen, ob andere Förderprogramme zu Sanierungen genutzt werden können, und
·
im
Rahmen seiner Möglichkeiten auf Finanzierungsbeteiligung von Land und Bund an
der Schaffung der materiellen Voraussetzungen für „Inklusion an Schulen“ zu dringen.
Dem Stadtrat ist darüber jährlich im Rahmen
der Haushaltsberatung zu berichten.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
-
keine