Betreff
Beseitigung der Hochwasserschäden am R1, zwischen Hohenerxleben und Neugattersleben gemeinsam mit der Stadt Nienburg.
Vorlage
0035/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Während des Hochwassers 2013 wurde der Abschnitt des R1 zwischen dem Schloss Hohenerxleben und der Gemarkungsgrenze Neugattersleben durch den Rückstau von Saale und Elbe unmittelbar stark beschädigt. In Zusammenarbeit mit dem Land und dem Salzlandkreis wurde dieser Abschnitt in die Liste der Hochwasserschäden an Radwegen des Salzlandkreises aufgenommen. Neben der eigentlichen Schadensbeseitigung sollen die Wege in einem solchen Zustand versetzt werden, dass bei zukünftigen Hochwassern keine derartigen Schäden an der Fahrbahn mehr entstehen können. Deshalb soll die desolate wassergebundene Decke durch eine bituminöse Fahrbahn ersetzt werden.

Da der Abschnitt von der Gemarkungsgrenze bis Neugattersleben im räumlichen Zusammenhang mit dem Hohenerxlebener Abschnitt steht und ebenfalls in die o.g. Liste aufgenommen wurde, haben sich die Stadt Nienburg und die Stadt Staßfurt entschlossen, den gesamten Abschnitt gemeinsam auszubauen. Neben einer besseren Koordinierung sollen dadurch auch die Planungskosten reduziert werden. Da sich der größere Teil in der Neugatterslebener Gemarkung befindet, tritt die Stadt Nienburg als Bauherr und Antragsteller gegenüber der Landesinvestitionsbank auf. Die Aufgabenabgrenzung soll in einer Verwaltungsvereinbarung (Anlage) festgelegt werden.

Die Maßnahme wird im Rahmen der Aufbauhilfe Hochwasser 2013 zu 100 % gefördert. Demzufolge entfallen für die beiden Städte die Eigenanteile und eine gegenseitigen Abrechnungen.

Die Maßnahme soll 2014 beantragt und ausgeschrieben werden. Die Umsetzung ist für 2015 geplant.

 


Anlagenverzeichnis:

-         Verwaltungsvereinbarung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt  beschließt die Beseitigung der Hochwasserschäden am Europaradweg R1 und dessen hochwassergerechten Ausbau zwischen Hohenerxleben und Neugattersleben gemeinsam mit der Stadt Nienburg.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

-         keine