Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Besetzung der Funktion des Ortswehrleiters
der Ortsfeuerwehr Löderburg
- Lösung
Der Kamerad Müller wurde entsprechend § 15
Abs.4 BrSchG-LSA in einer Mitgliederversammlung am 04.07.2014 durch die
Mitglieder der Ortsfeuerwehr Löderburg für die Besetzung der Funktion des
Ortswehrleiters vorgeschlagen.
Kamerad Müller verfügt über die gesetzlichen
und fachlichen Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Von der Zustimmung des Kreisbrandmeisters
wird ausgegangen.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine, bisher wurde die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe gezahlt
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Berufung des Kameraden
Frank Müller in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren in die
Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Löderburg.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
-
keine