Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Vertretung der Stadt Staßfurt in den
Organen der Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, erfolgt auf der
Grundlage des § 131 KVG LSA in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen in
den Gesellschaftsverträgen.
Gemäß den Gesellschaftsverträgen in den
gültigen Fassungen endet die Amtszeit der Aufsichtsräte und der Gesellschafterversammlungen
in jedem Fall mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Stadtrates der Stadt
Staßfurt. Um die Arbeitsfähigkeit der Aufsichtsräte und
Gesellschafterversammlungen von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist,
wieder herzustellen, sind die dem Stadtrat zur Verfügung stehenden Sitze zu
besetzen.
Die
Fraktionen haben in der Sitzung des Stadtrates am 10.07.2014 bereits die in der
Anlage benannten Vertreter bekanntgegeben.
- Lösung
Die Mitglieder des Stadtrates können
entsprechend der nachfolgenden Regelungen in den Gesellschaftsverträgen
bestellt werden:
1.
Aufsichtsrat der Stadtwerke Staßfurt GmbH
Gemäß § 9
des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern. Ein
Mitglied ist der Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt oder ein von ihm
entsandter Vertreter, ein weiteres Mitglied wird vom Oberbürgermeister der
Stadt Staßfurt bestimmt, 5 weitere
Mitglieder werden durch den Stadtrat der Stadt Staßfurt bestellt.
Gesellschafterversammlung
der Stadtwerke Staßfurt GmbH
Gemäß § 12
des Gesellschaftervertrages setzt sich die Gesellschafterver-sammlung aus dem
Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt und
6 vom Stadtrat der Stadt Staßfurt
bestellten Vertretern von Seiten der Technischen Werke Staßfurt GmbH
zusammen.
2.
Aufsichtsrat der Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Staßfurt
Gemäß § 8
des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern. Für die
Stadt Staßfurt sind der Oberbürgermeister oder ein von ihm entsandter Vertreter
sowie der für das Bauwesen zuständige Leiter kraft ihres Amtes Mitglied des
Aufsichtsrates, 3 weitere Mitglieder
werden durch den Stadtrat der Stadt Staßfurt bestellt. Ferner kann der
Stadtrat der Stadt Staßfurt bis zu 2 weitere Mitglieder des Stadtrates oder bis
zu 2 besonders sachkundige Bürger bestellen.
Gesellschafterversammlung
der Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Staßfurt
Gemäß § 12
des Gesellschaftervertrages setzt sich die Gesellschafter-versammlung aus 7 vom Stadtrat der Stadt Staßfurt
bestellten Vertretern zusammen.
3.
Aufsichtsrat der Technische Werke Staßfurt GmbH
Gemäß § 8
des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern. Ein
Mitglied ist der Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt oder ein von ihm
entsandter Vertreter, ein weiteres Mitglied wird vom Oberbürgermeister der
Stadt Staßfurt bestimmt, 5 weitere
Mitglieder werden durch den Stadtrat der Stadt Staßfurt bestellt.
Gesellschafterversammlung
der Technische Werke Staßfurt GmbH
Gemäß § 12
des Gesellschaftervertrages setzt sich die Gesellschafter-versammlung aus 6 vom Stadtrat der Stadt Staßfurt
bestellten Vertretern zusammen
Die Bereitschaftserklärung der Kandidaten
liegt vor
- Alternativen
-
keine
- finanzielle Auswirkungen
-
keine
Anlagenverzeichnis:
-
Vertreter des Stadtrates in den Gesellschaften
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, für die 6. Wahlperiode die
in der beigefügten Anlage aufgeführten Mitglieder des Stadtrates in die
Aufsichtsräte und die Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsunternehmen
der Stadt Staßfurt rückwirkend zum 10.07.2014 zu entsenden.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
-
keine