Betreff
Besetzung der Aufsichtsräte und der Gesellschafterversammlungen
Vorlage
0043/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Die Vertretung der Stadt Staßfurt in den Organen der Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, erfolgt auf der Grundlage des § 131 KVG LSA in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen in den Gesellschaftsverträgen.

 

Gemäß den Gesellschaftsverträgen in den gültigen Fassungen endet die Amtszeit der Aufsichtsräte und der Gesellschafterversammlungen in jedem Fall mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Stadtrates der Stadt Staßfurt. Um die Arbeitsfähigkeit der Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, wieder herzustellen, sind die dem Stadtrat zur Verfügung stehenden Sitze zu besetzen.

               

                Die Fraktionen haben in der Sitzung des Stadtrates am 10.07.2014 bereits die in der Anlage benannten Vertreter bekanntgegeben.

 

  • Lösung

 

Die Mitglieder des Stadtrates können entsprechend der nachfolgenden Regelungen in den Gesellschaftsverträgen bestellt werden:

 

1.      Aufsichtsrat der Stadtwerke Staßfurt GmbH

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern. Ein Mitglied ist der Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt oder ein von ihm entsandter Vertreter, ein weiteres Mitglied wird vom Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt bestimmt, 5 weitere Mitglieder werden durch den Stadtrat der Stadt Staßfurt bestellt.

 

Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Staßfurt GmbH

 

Gemäß § 12 des Gesellschaftervertrages setzt sich die Gesellschafterver-sammlung aus dem Oberbürgermeister  der Stadt Staßfurt und 6 vom Stadtrat der Stadt Staßfurt bestellten Vertretern von Seiten der Technischen Werke Staßfurt GmbH zusammen.

 

2.      Aufsichtsrat der Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Staßfurt

 

Gemäß § 8 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern. Für die Stadt Staßfurt sind der Oberbürgermeister oder ein von ihm entsandter Vertreter sowie der für das Bauwesen zuständige Leiter kraft ihres Amtes Mitglied des Aufsichtsrates, 3 weitere Mitglieder werden durch den Stadtrat der Stadt Staßfurt bestellt. Ferner kann der Stadtrat der Stadt Staßfurt bis zu 2 weitere Mitglieder des Stadtrates oder bis zu 2 besonders sachkundige Bürger bestellen.

 

Gesellschafterversammlung der Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Staßfurt

 

Gemäß § 12 des Gesellschaftervertrages setzt sich die Gesellschafter-versammlung aus 7 vom Stadtrat der Stadt Staßfurt bestellten Vertretern zusammen.

 

3.      Aufsichtsrat der Technische Werke Staßfurt GmbH

 

Gemäß § 8 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern. Ein Mitglied ist der Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt oder ein von ihm entsandter Vertreter, ein weiteres Mitglied wird vom Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt bestimmt, 5 weitere Mitglieder werden durch den Stadtrat der Stadt Staßfurt bestellt.

 

Gesellschafterversammlung der Technische Werke Staßfurt GmbH

 

Gemäß § 12 des Gesellschaftervertrages setzt sich die Gesellschafter-versammlung aus 6 vom Stadtrat der Stadt Staßfurt bestellten Vertretern zusammen

 

Die Bereitschaftserklärung der Kandidaten liegt vor

 

  • Alternativen

-          keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

-          keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-          Vertreter des Stadtrates in den Gesellschaften

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, für die 6. Wahlperiode die in der beigefügten Anlage aufgeführten Mitglieder des Stadtrates in die Aufsichtsräte und die Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsunternehmen der Stadt Staßfurt rückwirkend zum 10.07.2014 zu entsenden.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

-          keine