Sachverhalt:
Ziel der Vorlage:
Am
22.09.2014 findet die Verbandsversammlung des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes „Bode-Wipper“ statt. Während dieser Verbandsversammlung
soll über diese Beschlussvorlage beraten und beschlossen werden. Da dieses
Thema von außerordentlicher Bedeutung ist und zudem eine politische Brisanz
hat, wird um das Votum hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens des Vertreters
der Stadt Staßfurt in der Verbandsversammlung des WAZV „Bode-Wipper“ gebeten.
Die weitere sachliche Begründung ist bitte der Begründung zur Beschlussvorlage
des WAZV „Bode-Wipper“ (Vorlage – Nr. 13/2014) zu entnehmen (siehe Anlage).
Lösung:
Der
Stadtrat der Stadt Staßfurt erteilt dem Vertreter der Stadt Staßfurt in der
Verbandsversammlung des WAZV „Bode-Wipper“ am 22.09.2014 das Votum, der
Beschlussvorlage zuzustimmen.
Alternative:
Sollte
der Vertreter der Stadt Staßfurt in der Verbandsversammlung des WAZV
„Bode-Wipper“ das Votum erhalten, der Beschlussvorlage nicht zuzustimmen,
könnte der Beschluss nicht gefasst werden, der WAZV „Bode-Wipper“ müsste die
Nachveranlagung betreiben und die Beiträge vereinnahmen.
Bei
Stimmenenthaltung würde die Beschlussfassung vom Abstimmungsverhalten der
anderen Mitglieder in der Verbandsversammlung abhängen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Berechnungen
werden derzeit durchgeführt. Entsprechende Informationen werden am 18.09.2014
gegeben.
Anlagenverzeichnis:
-
Beschlussvorlage des WAZV „Bode Wipper“
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, dem Vertreter der Stadt Staßfurt in der
Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Bode-Wipper“ am
22.09.2014 das Votum zu erteilen, der Beschlussvorlage:
„Die Verbandsversammlung des Wasser-
und Abwasserzweckverbandes „Bode-Wipper“ beschließt die im Falle einer Änderung
des KAG LSA zu erfolgende Beitragsveranlagung im Gebiet 2 wie folgt
vorzunehmen:
Bestandskräftige Bescheide, mit denen
die Grundstückseigentümer ihren Beitrag bereits entrichtet haben, bleiben von
der Nahveranlagung unberührt.“
zuzustimmen.