Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Staßfurt für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
0046/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

             Ziel der Vorlage

 

Der Stadtrat der Staßfurt hat in seiner Sitzung am 22.05.2014 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Die kommunalaufsichtliche Stellungnahme mit der Genehmigung der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen und des Liquiditätskredites erging am 09.07.2014. Nach Veröffentlichung trat die Haushaltssatzung am 19.07.2014 in Kraft.

 

Für die zweite Förderperiode des STARK III-Programms und den vorgesehenen Neubau der Sporthalle in Staßfurt Nord sind keine entsprechenden Maßnahmen und damit keine Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2014 eingeplant. Da noch im Haushaltsjahr 2014 verschiedene Maßnahmen (siehe Vorbericht) begonnen werden müssen, sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

             Lösung

 

Zur Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Investitionen ist nach § 103 (2) Nr. 3 KVG LSA eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

 

             Alternativen

 

Keine

 

             finanzielle Auswirkungen

 

Siehe Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-         Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan

 


Beschlussvorschlag:

 

<Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014.