Sachverhalt:
• Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Staßfurt hat in seiner Sitzung am 22.05.2014 die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Die
kommunalaufsichtliche Stellungnahme mit der Genehmigung der Kreditaufnahme, der
Verpflichtungsermächtigungen und des Liquiditätskredites erging am 09.07.2014.
Nach Veröffentlichung trat die Haushaltssatzung am 19.07.2014 in Kraft.
Für die zweite Förderperiode des STARK III-Programms und den vorgesehenen
Neubau der Sporthalle in Staßfurt Nord sind keine entsprechenden Maßnahmen und
damit keine Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2014 eingeplant. Da noch im
Haushaltsjahr 2014 verschiedene Maßnahmen (siehe Vorbericht) begonnen werden
müssen, sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
• Lösung
Zur Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung
von Investitionen ist nach § 103 (2) Nr. 3 KVG LSA eine Nachtragshaushaltssatzung
zu erlassen.
• Alternativen
Keine
• finanzielle Auswirkungen
Siehe Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan.
Anlagenverzeichnis:
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Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014.