Betreff
4. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Staßfurt
Vorlage
0063/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

 

Gem. § 5 Abs. 2 b Kommunalabgabengesetz LSA kann eine Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen.

 

Auf Grund der Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2012 bis 2014 entstand eine Kostenunterdeckung in Höhe von 41.919,03 €. Diese Unterdeckung wird in der Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren innerhalb der nächsten drei Jahre in Höhe von jeweils 13.973,01 € ausgeglichen werden.

 

  • Lösung

 

Durch den Erlass einer Änderungssatzung unter Berücksichtigung der Nachkalkulation für die Jahre 2012 bis 2014 beträgt die Straßenreinigungsgebühr ab 01.01.2015 jährlich 1,75 € je Meter Straßenfrontlänge.

 

  • Alternativen

 

Alternativ wäre eine Änderungssatzung zu erlassen, in der die Unterdeckung unberücksichtigt bleibt. Die Straßenreinigungsgebühr würde dann ab 01.01.2015 jährlich 1,62 € je Meter Straßenfrontlänge betragen.

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren ergibt sich der Ausgleich der Unterdeckung aus den Jahren 2012 bis 2014.

 


Anlagenverzeichnis:

- 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eine

  Straßenreinigungsgebühr der Stadt Staßfurt vom 03.06.2004

- Nachkalkulation

- Gebührenkalkulation

- Alternative Gebührenkalkulation

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr der Stadt Staßfurt vom 03.06.2004, zuletzt geändert am 23.10.2008.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

-         keine