Betreff
Antrag gem. § 4 BImSchG für den unbefristeten Betrieb der Dickstoffversatzanlage – Dauerbetrieb, Gemarkung Löderburg, Flur 4, verschiedene Flurstücke
Vorlage
0096/2015
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Antragstellerin ist Inhaberin des Bergwerkseigentums (BWE) und gewinnt in diesem BWE für die Herstellung von Soda erforderliches Natriumchlorid durch Solen von Kavernen. Innerhalb dieses Feldes liegen u.a. die Kavernen S2 und S4. Zur Erhöhung der Stabilität der Kavernen werden die Kaverne S2 und nunmehr auch die Kaverne S4 mit industriellen Ab-fällen überwiegend aus Verbrennungsanlagen versetzt. Hierfür betreibt die Antragstellerin am Standort eine Versuchsanlage zur Herstellung von hydraulisch förderfähigen Versatz-materialien (Dickstoff) gemäß Genehmigungsbescheiden LAGB vom 18.04.2008, Verlängerung vom 11.04.2011 sowie zum zweiten Versuchsbetrieb vom 24.05.2012. Es erfolgt nunmehr die Beantragung des unbefristeten Betriebes der Anlage (Dauerbetrieb).

 

  • Ziel der Vorlage

Abgabe einer planungsrechtlichen Stellungnahme als Standortgemeinde

  • Lösung

Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Verkehr, Umwelt und Vergabe beschließt über die Stellungnahme zum Vorhaben.

  • Alternativen

Über die Stellungnahme wird mit inhaltlichen Änderungen/ Ergänzungen beschlossen.

Erfolgt kein Beschluss, kann keine Stellungnahme abgegeben werden.

Die Genehmigungsbehörde entscheidet dann nach Aktenlage. 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         planungsrechtliche Stellungnahme Nr. 65/2014

-         Übersichtslageplan

-         Lageplan

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Verkehr, Umwelt und Vergaben beschließt über die  Stellungnahme zum Antrag gem. § 4 BImSchG auf unbefristeten Betrieb der Dickstoffversatzanlage (Dauerbetrieb) - Gemarkung Löderburg, Flur 4, verschiedene Flurstücke.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

-         keine