Sachverhalt:
Die Antragstellerin ist Inhaberin des Bergwerkseigentums (BWE) und gewinnt in diesem
BWE für die Herstellung von Soda erforderliches Natriumchlorid durch Solen von
Kavernen. Innerhalb dieses Feldes liegen u.a. die Kavernen S2 und S4. Zur
Erhöhung der Stabilität der Kavernen werden die Kaverne S2 und nunmehr auch die
Kaverne S4 mit industriellen Ab-fällen überwiegend aus Verbrennungsanlagen
versetzt. Hierfür betreibt die Antragstellerin am Standort eine Versuchsanlage
zur Herstellung von hydraulisch förderfähigen Versatz-materialien (Dickstoff)
gemäß Genehmigungsbescheiden LAGB vom 18.04.2008, Verlängerung vom 11.04.2011
sowie zum zweiten Versuchsbetrieb vom 24.05.2012. Es erfolgt nunmehr die
Beantragung des unbefristeten Betriebes der Anlage (Dauerbetrieb).
- Ziel der Vorlage
Abgabe einer
planungsrechtlichen Stellungnahme als Standortgemeinde
- Lösung
Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Verkehr,
Umwelt und Vergabe beschließt über die Stellungnahme zum Vorhaben.
- Alternativen
Über die Stellungnahme wird mit inhaltlichen
Änderungen/ Ergänzungen beschlossen.
Erfolgt kein Beschluss, kann
keine Stellungnahme abgegeben werden.
Die Genehmigungsbehörde
entscheidet dann nach Aktenlage.
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
planungsrechtliche Stellungnahme Nr. 65/2014
-
Übersichtslageplan
-
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bau, Sanierung, Verkehr, Umwelt und Vergaben beschließt über die Stellungnahme zum Antrag gem. § 4 BImSchG auf
unbefristeten Betrieb der Dickstoffversatzanlage (Dauerbetrieb) - Gemarkung
Löderburg, Flur 4, verschiedene Flurstücke.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
-
keine