Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Durch die Aufwandsspaltung wird der Stadt
Staßfurt die Möglichkeit zur Abrechnung der Teileinrichtungen Gehweg, Fahrbahn,
Nebenanlagen, Rinnen und andere Einrichtungen für die Oberflächenentwässerung
der Verkehrsanlage im Abschnitt „Am Sportplatz – 2. BA“ vom Flurstück 369/1 bis
zur letzten Bebauung, Flurstück 363/0 ermöglicht. Die Abrechnung im Wege der
Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung ist erforderlich, weil die
Teileinrichtung Straßenbeleuchtung sowie der 1. BA Am Sportplatz zu einem
früheren Zeitpunkt verbessert und abgerechnet wurde.
- Lösung
Beschluss der
Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung gemäß § 4 Abs. 3 der
Straßenausbaubeitragssatzung.
- finanzielle Auswirkungen
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Fertigstellung genannter
Teilanlagen.
Anlagenverzeichnis:
-
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen in Staßfurt, OT Neundorf die Aufwandsspaltung, für den
Ausbau der Fahrbahn, des Gehweges, der Nebenanlagen und der Regenentwässerung
im Bereich der Straße „Am Sportplatz“, 2. Bauabschnitt– beginnend vom
Kreuzungsbereich (Flurstück 369/1) bis
zur letzten Bebauung (Flurstück 363/0).
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
5.4.1.1.3012.6881 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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40.000,00 € |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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40.000,00 € |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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