Betreff
Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung gemäß § 6 Abs. 2 und 4 KAG-LSA in Verbindung mit § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung über die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge der Stadt Staßfurt
Vorlage
0117/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Durch die Aufwandsspaltung wird der Stadt Staßfurt die Möglichkeit zur Abrechnung der Teileinrichtungen Gehweg, Fahrbahn, Nebenanlagen, Rinnen und andere Einrichtungen für die Oberflächenentwässerung der Verkehrsanlage im Abschnitt „Am Sportplatz – 2. BA“ vom Flurstück 369/1 bis zur letzten Bebauung, Flurstück 363/0 ermöglicht. Die Abrechnung im Wege der Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung ist erforderlich, weil die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung sowie der 1. BA Am Sportplatz zu einem früheren Zeitpunkt verbessert und abgerechnet wurde.

 

  • Lösung

                Beschluss der Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung gemäß § 4 Abs. 3 der

                Straßenausbaubeitragssatzung.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Fertigstellung genannter Teilanlagen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Lageplan

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Staßfurt, OT Neundorf die Aufwandsspaltung, für den Ausbau der Fahrbahn, des Gehweges, der Nebenanlagen und der Regenentwässerung im Bereich der Straße „Am Sportplatz“, 2. Bauabschnitt– beginnend vom Kreuzungsbereich (Flurstück 369/1)  bis zur letzten Bebauung (Flurstück 363/0).

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

 

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

5.4.1.1.3012.6881

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

40.000,00

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

40.000,00

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt