Betreff
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Staßfurt
Vorlage
0131/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

·         Ziel der Vorlage

 

Der Stadtrat kann gem. § 79 KVG LSA Beiräte bilden. Diese sind in der Hauptsatzung zu benennen. Durch Antrag der Fraktion UWG Salzland/AfD wurde die Bildung eines Jugendbeirates beantragt. Zur Bildung des Jugendbeirates ist eine entsprechende Regelung zum Jugendbeirat in der Hauptsatzung notwendig.

 

·         Lösung

 

Die Hauptsatzung der Stadt Staßfurt vom 30.03.2015 wird um eine entsprechende Regelung ergänzt.

 

·         Alternativen

 

Es erfolgt keine Aufnahme der Regelung. Eine Bildung des Jugendbeirates ist nicht möglich.

 

·         finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Änderung der Hauptsatzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Staßfurt.