Sachverhalt:
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Ziel der Vorlage
Der Stadtrat kann gem. § 79 KVG LSA Beiräte bilden. Diese sind in der
Hauptsatzung zu benennen. Durch Antrag der Fraktion UWG Salzland/AfD wurde die
Bildung eines Jugendbeirates beantragt. Zur Bildung des Jugendbeirates ist eine
entsprechende Regelung zum Jugendbeirat in der Hauptsatzung notwendig.
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Lösung
Die Hauptsatzung der Stadt Staßfurt vom 30.03.2015 wird um eine
entsprechende Regelung ergänzt.
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Alternativen
Es erfolgt keine Aufnahme der Regelung. Eine Bildung des Jugendbeirates
ist nicht möglich.
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finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung der Hauptsatzung entstehen keine finanziellen
Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Staßfurt.