Sachverhalt:
Der Stadtrat hat am 28.05.2015 den
Billigungs- und Offenlagebeschluss gefasst. Nach der öffentlichen
Bekanntmachung am 17.06.2015 erfolgte die öffentliche Auslegung des
Planentwurfes im Zeitraum vom 29.06.2015 bis einschließlich 31.07.2015. Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden erfolgte zeitgleich.
Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen
der öffentlichen Auslegung Anregungen, Hinweise oder Einwände hervorgebracht.
Diese wurden geprüft und entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle gegen- und untereinander abgewogen. Die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Nachbargemeinden wurden ebenfalls geprüft und mit folgendem
Ergebnis - entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle (siehe Anlage) -
gegen- und untereinander abgewogen und in Planzeichnung, Textteil sowie in der
Begründung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.
Da sich die Planinhalte gegenüber dem Entwurf nicht geändert haben, kann der Bebauungsplan danach vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden.
Ziel der Vorlage
Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
55/14 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)
Lösung
Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen
und fasst den Abwägungsbeschluss.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Alternativen
- keine -
finanzielle Auswirkungen
Durch das Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Staßfurt insgesamt
Planungskosten von rd. 45.000 Euro. (siehe Beschlüsse zur Aufstellung und
Billigung/ Offenlage)
Anlagenverzeichnis:
-
Abwägungstabelle zum Bebauungsplan Nr. 55/14
„Sporthalle Gänsefurther Straße“ Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB die Abwägung der im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 55/14
„Sporthalle Gänsefurther Straße“ Staßfurt.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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