Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt beabsichtigt,
Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule Löderburg in den Jahren 2016 und 2017
durchzuführen. In dieser Zeit kann der Schulbetrieb nur eingeschränkt
abgesichert werden. Um den gesamten Schulbetrieb abzusichern ist vorgesehen,
den Unterricht in dafür geeigneten Räumen in der Kindertageseinrichtung
Zwergenland durchzuführen. Damit kann die für die Jahre 2015 bis 2017
vorgesehene Sanierung der Kindertageseinrichtung Zwergenland unter Nutzung des
STARK III-Programms nicht durchgeführt werden. Es bietet sich an, die STARK
III-Maßnahme in der Kindertageseinrichtung Pusteblume, ursprünglich vorgesehen
für die Jahre 2017 bis 2019, mit der in der Kindertageseinrichtung Zwergenland,
ursprünglich vorgesehen für die Jahre 2015 bis 2017 zu tauschen. Dafür müssen
die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, da für die Maßnahme
in der Kindertageseinrichtung Pusteblume im Haushaltsjahr 2015 keine
Auszahlungen veranschlagt wurden.
- Lösung
Für die Maßnahme in der
Kindertageseinrichtung Pusteblume ist eine außerplanmäßige Auszahlung zu
beschließen. Dies ist nach § 105 Abs. 1 KVG LSA nur zulässig, wenn die
Auszahlung unabweisbar und die Deckung gewährleistet sind.
Die Auszahlung ist insofern unabweisbar, da
nach den jetzigen Informationen zum STARK III-Programm der qualifizierte STARK
III-Antrag bis 31.10.2015 abgegeben werden muss. Dafür sind u. a.
Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung erforderlich.
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung
wird durch Verschiebung der STARK III-Maßnahme in der Kindertageseinrichtung
Zwergenland bzw. durch den Tausch der Maßnahmen gewährleistet. Somit sollen die
Maßnahme in der Kindertageseinrichtung Pusteblume von 2015 bis 2017 und die
Maßnahme in der Kindertageseinrichtung Zwergenland von 2017 bis 2019
durchgeführt werden.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung kann gewährleistet werden.
Anlagenverzeichnis:
- keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die außerplanmäßige
Auszahlung für die Maßnahme „Sanierung und Erweiterung der
Kindertageseinrichtung Pusteblume Neundorf (Anhalt)“ in Höhe von 22.500,00 EURO
unter Nutzung von Fördermitteln des STARK III-Programms. Die Deckung erfolgt
aus der für die Sanierung der Kindertageseinrichtung Zwergenland Löderburg im
Haushaltsplan 2015 veranschlagten Auszahlung.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
|||||
Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
|
|
52.500 € |
||
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
|
- |
75.000 € |
||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
22.500 € |
||
|
davon - sächlicher Aufwand |
|
|
||
|
- Personalaufwand |
|
|
||
Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
||||
|
|||||
einmalig |
laufend |
|
|||
|
|||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||
Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
|||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||
|
Finanzplan |
Budget/Produkt: |
|
||||||
|
|
||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
|||||||
|
|
nicht enthalten |
|||||||
|
|||||||||
|
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||
|
|||||||||
|
Folgeerträge in Höhe von |
|
€ |
||||||
|
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
|||||||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon - sächliche Aufwand |
€ |
|
|
|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
|
|||||||||
|
|
|
|
||||||
|
|||||||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|||||
|
|||||||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||||||
Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
|||||||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
|||||||||
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
||||
|
|
|||
durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|
||||
durch einen Nachtragshaushalt |
||||