Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt wurde mit
der Mitteilungsvorlage M/0002/2014 über die Bedarfsanmeldungen zum STARK
III-Programm informiert. Die bestandsfähigen Einrichtungen wurden zum Termin
30.09.2014 angemeldet.
Grundlage der Beantragung von Fördermitteln
aus dem STARK III-Programm bilden die entsprechenden Richtlinien. Inzwischen
liegt der Entwurf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von
Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK
III-ELER-Richtlinie)“ vor. Auf dieser Grundlage sollen nach den einschlägigen
Informationen bis 31.10.2015 die Anträge gestellt werden, sofern nicht der
zweite Stichtag (28.10.2016) in Frage kommt.
Es ist beabsichtigt, die Sanierung und
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Pusteblume baldmöglichst zu beginnen.
Für die Antragstellung ist es erforderlich, den Planungsstand und das weitere
Vorgehen durch den Stadtrat zu bestätigen.
- Lösung
Der Stadtrat bestätigt die Antragstellung
zum 31.10.2015 und die Ziele der Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung
Pusteblume auf der Grundlage des Planungsstandes vom 13.08.2015.
- Alternativen
Bei Nutzung des zweiten Stichtages würde die
Reihenfolge der Abarbeitung der potenziellen STARK III-Maßnahmen verändert, so
dass eine Abarbeitung unter Beachtung der finanziellen und personellen
Möglichkeiten gefährdet wäre.
- finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2015 veranschlagt.
Anlagenverzeichnis:
-
Sanierung und Erweiterung der
Kindertageseinrichtung Pusteblume Neundorf (Anhalt) Erläuterungsbericht
-
Grundrisse und Perspektiven des
Entwurfes KiTa Pusteblume
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt, auf der Grundlage des Planungsstandes vom
13.08.2015 (Anlage)
Fördermittel aus dem STARK III-Programm zu beantragen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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52.500 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
75.000 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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25.000 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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