Betreff
Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Pusteblume Neundorf (Anhalt) - Antragstellung STARK III
Vorlage
0164/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt wurde mit der Mitteilungsvorlage M/0002/2014 über die Bedarfsanmeldungen zum STARK III-Programm informiert. Die bestandsfähigen Einrichtungen wurden zum Termin 30.09.2014 angemeldet.

 

Grundlage der Beantragung von Fördermitteln aus dem STARK III-Programm bilden die entsprechenden Richtlinien. Inzwischen liegt der Entwurf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK III-ELER-Richtlinie)“ vor. Auf dieser Grundlage sollen nach den einschlägigen Informationen bis 31.10.2015 die Anträge gestellt werden, sofern nicht der zweite Stichtag (28.10.2016) in Frage kommt.

 

Es ist beabsichtigt, die Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Pusteblume baldmöglichst zu beginnen. Für die Antragstellung ist es erforderlich, den Planungsstand und das weitere Vorgehen durch den Stadtrat zu bestätigen.

 

  • Lösung

Der Stadtrat bestätigt die Antragstellung zum 31.10.2015 und die Ziele der Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Pusteblume auf der Grundlage des Planungsstandes vom 13.08.2015.

 

  • Alternativen

Bei Nutzung des zweiten Stichtages würde die Reihenfolge der Abarbeitung der potenziellen STARK III-Maßnahmen verändert, so dass eine Abarbeitung unter Beachtung der finanziellen und personellen Möglichkeiten gefährdet wäre.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2015 veranschlagt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Pusteblume Neundorf (Anhalt) Erläuterungsbericht

-         Grundrisse und Perspektiven des Entwurfes KiTa Pusteblume

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, auf der Grundlage des Planungsstandes vom

13.08.2015 (Anlage) Fördermittel aus dem STARK III-Programm zu beantragen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

52.500 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

75.000 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

25.000 €

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt