Betreff
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Staßfurt
Vorlage
0165/2015
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Stadt Staßfurt muss in jedem Jahr zahlreiche Schäden und Verstöße an öffentlichen Grünflächen feststellen, hinnehmen und kostenintensiv durch den Stadtpflegebetrieb ausbessern lassen. Dazu gehören Beispiele wie
- Fahrspuren in Straßenrandstreifen durch PKW u. LKW u. Landwirtschaft

- Parken und Befahren von Parkanlagen mit PKW und Motorrädern sowie das
   Abstellen von Hängern

- Schäden durch Baustellennutzung (auch privat)

Weiter werden die Grünflächen auch  für Veranstaltungen genutzt. Der erhöhte Pflegeaufwand (z.B.: zusätzliches Mähen) kann nicht umgelegt werden. Das Gleiche trifft für Werbeanlagen zu. Die Stadt hat derzeit keine Möglichkeiten, derartige Verstöße zu ahnden, Schäden in Rechnung zu stellen und/ oder die zweckentfremdete Nutzung der Grünflächen in geordnete Bahnen zu lenken (durch Genehmigungsverfahren).

 

  • Lösung

Durch die Satzung können  Verursacher für  Schäden belangt werden, die zusätzlichen Mittel für die Sonderaufträge z. B. an den Stadtpflegebetrieb eingespart werden, was wiederum der Grünflächenpflege zugutekommt.

 

  • Alternativen

Keine. Ohne Satzung gibt es keine rechtliche Anhabe um ggf. Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Keine.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Grünflächensatzung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Staßfurt.

 

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

- keine