Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt muss in jedem Jahr
zahlreiche Schäden und Verstöße an öffentlichen Grünflächen feststellen,
hinnehmen und kostenintensiv durch den Stadtpflegebetrieb ausbessern lassen.
Dazu gehören Beispiele wie
- Fahrspuren in Straßenrandstreifen durch PKW u. LKW u. Landwirtschaft
- Parken und Befahren von Parkanlagen mit
PKW und Motorrädern sowie das
Abstellen von Hängern
- Schäden durch Baustellennutzung (auch
privat)
Weiter werden die Grünflächen auch für Veranstaltungen genutzt. Der erhöhte
Pflegeaufwand (z.B.: zusätzliches Mähen) kann nicht umgelegt werden. Das
Gleiche trifft für Werbeanlagen zu. Die Stadt hat derzeit keine Möglichkeiten,
derartige Verstöße zu ahnden, Schäden in Rechnung zu stellen und/ oder die
zweckentfremdete Nutzung der Grünflächen in geordnete Bahnen zu lenken (durch
Genehmigungsverfahren).
- Lösung
Durch die Satzung können Verursacher für Schäden belangt werden, die zusätzlichen
Mittel für die Sonderaufträge z. B. an den Stadtpflegebetrieb eingespart
werden, was wiederum der Grünflächenpflege zugutekommt.
- Alternativen
Keine. Ohne Satzung gibt es keine rechtliche
Anhabe um ggf. Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.
- finanzielle Auswirkungen
Keine.
Anlagenverzeichnis:
- Grünflächensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Satzung über die Benutzung der öffentlichen
Grünflächen der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
- keine