Betreff
1. Änderungssatzung über die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt (Kernstadt)
Vorlage
0167/2015
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen zur Einnahme von Gebühren für die neue Bestattungsform bzw. Grabarten

 

  • Lösung

Anpassung der bestehenden Gebührensatzung

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

zusätzliche Einnahmen

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         1. Änderung Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt (Kernstadt)

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Staßfurt –Kernstadt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

40.400,00 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

 

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

40.400,00 €

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt