Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen
zur Einnahme von Gebühren für die neue Bestattungsform bzw. Grabarten
- Lösung
Anpassung der bestehenden Gebührensatzung
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
zusätzliche Einnahmen
Anlagenverzeichnis:
-
1. Änderung Satzung über die Gebühren für die
Benutzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt (Kernstadt)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Staßfurt
–Kernstadt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
|||||
Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
|
|
40.400,00 € |
||
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
|
|
|||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
40.400,00 € |
||
|
davon - sächlicher Aufwand |
|
|
||
|
- Personalaufwand |
|
|
||
Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
||||
|
|||||
einmalig |
laufend |
|
|||
|
|||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
|||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||
|
Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
|
||||||
|
|
||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
|
enthalten |
||||||
|
|
nicht enthalten |
|||||||
|
|||||||||
|
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||
|
|||||||||
|
Folgeerträge in Höhe von |
|
€ |
||||||
|
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
|||||||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon - sächliche Aufwand |
€ |
|
|
|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
|
|||||||||
|
Ergebnisplan - Kostenstelle: |
|
|||||||
|
|||||||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|||||
|
|||||||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||||||
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
|||||||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
|||||||||
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
||||
|
|
|||
durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|
||||
durch einen Nachtragshaushalt |
||||