Betreff
Mehrkosten für Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Üllnitz im Haushaltsjahr 2017
Vorlage
0169/2015
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

In Auswertung der Submission für die Tiefbauarbeiten des Bauvorhabens, ist absehbar, dass sich die Gesamtkosten um 220.000,00 € erhöhen werden. Grund für diese Erhöhung sind die Entsorgungskosten für den kontaminierten Boden auf dem Baugrundstück. Entsprechend der vorhandenen Bodengutachten muss von einer Entsorgung der gesamten Grundstücksfläche ausgegangen werden.         

 

  • Ziel der Vorlage

Ist die Sicherstellung der finanziellen Mittel zur Durchführung der Baumaßnahme.

 

  • Lösung

Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Planern des Bauvorhabens ist davon auszugehen, dass nur Teilflächen kontaminiert sind. Die Abrechnung der Entsorgung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufkommen. Somit werden sich die Entsorgungskosten reduzieren.

 

Kommunalrechtlich sind die voraussichtlichen Gesamtkosten des Bauvorhabens im Haushalt darzustellen.

 

  • Alternativen

Keine.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Zur Realisierung der Maßnahme sind im Haushalt der Stadt insgesamt 2.368.178,20 € eingestellt. Durch die Entsorgungskosten des kontaminierten Bodens erhöhen sich diese um 220.000,00 €.

 


Anlagenverzeichnis:

- Kommentierung des Ausschreibungsergebnisses

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt zur Realisierung des Bauvorhabens Feuerwehr- Gerätehaus im Ortsteil Üllnitz die Mehrkosten in Höhe von 220.000,00 € in den Haushalt 2017 einzustellen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

             0,00

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

  220.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

- 220.000,00 €

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

1.2.6.1.071/4001.7851000

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt