Sachverhalt:
In Auswertung der Submission für die
Tiefbauarbeiten des Bauvorhabens, ist absehbar, dass sich die Gesamtkosten um
220.000,00 € erhöhen werden. Grund für diese Erhöhung sind die
Entsorgungskosten für den kontaminierten Boden auf dem Baugrundstück.
Entsprechend der vorhandenen Bodengutachten muss von einer Entsorgung der
gesamten Grundstücksfläche ausgegangen werden.
- Ziel der Vorlage
Ist die Sicherstellung der finanziellen Mittel zur Durchführung der
Baumaßnahme.
- Lösung
Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Planern des Bauvorhabens ist
davon auszugehen, dass nur Teilflächen kontaminiert sind. Die Abrechnung der
Entsorgung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufkommen. Somit werden sich die
Entsorgungskosten reduzieren.
Kommunalrechtlich sind die voraussichtlichen Gesamtkosten des
Bauvorhabens im Haushalt darzustellen.
- Alternativen
Keine.
- finanzielle Auswirkungen
Zur Realisierung
der Maßnahme sind im Haushalt der Stadt insgesamt 2.368.178,20 € eingestellt.
Durch die Entsorgungskosten des kontaminierten Bodens erhöhen sich diese um
220.000,00 €.
Anlagenverzeichnis:
- Kommentierung des
Ausschreibungsergebnisses
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt zur Realisierung des
Bauvorhabens Feuerwehr- Gerätehaus im Ortsteil Üllnitz die Mehrkosten in Höhe
von 220.000,00 € in den Haushalt 2017 einzustellen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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0,00 € |
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Gesamtaufwendungen oder -auszahlungen
in Höhe von |
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- |
220.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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- 220.000,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
1.2.6.1.071/4001.7851000 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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