Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Im Haushaltsjahr 2014 wurde im Rahmen der Dorferneuerung der 2.
Bauabschnitt Friedensallee bis einschl. Kreuzung
Friedensallee-Kastanienallee-Birkenweg in Hohenerxleben realisiert. Um den
Bereich endgültig abzuschließen soll noch der Ausbau der Zuwegung von dieser
Kreuzung bis zum Schloss, Park und Landwirtschaftsbetrieb erfolgen.
Diese Maßnahme wird im Rahmen der Dorferneuerung in Höhe von 50.000,00 €
gefördert.
Zur Deckung der Kosten soll die Maßnahme 5.1.1.3/ 5010 OT Rathmannsdorf
- Dorfplatzgestaltung am DGH entfallen, da die Neugestaltung des Spielplatzes
bereits realisiert wurde.
- Lösung
Beschluss über außerplanmäßige Ausgaben in
Höhe von 100.000,00 € für die geplante Baumaßnahme in Hohenerxleben. Diese
100.000,00 € beinhalten 50.000,00 € Fördermittel (Dorferneuerung) und 50.000,00
€ aus dem Wegfall der Maßnahme OT Rathmannsdorf, da diese bereits realisiert
wurde.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Zur Deckung der Kosten soll die Maßnahme
5.1.1.3/ 5010 OT Rathmannsdorf - Dorfplatzgestaltung am DGH entfallen.
Anlagenverzeichnis:
- Antrag
auf eine außerplanmäßige Auszahlung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Bereitstellung
außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 100.000,00 € für den Ausbau der Zuwegung
zum Schloss, Park und Landwirtschaftsbetrieb in Hohenerxleben.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
100.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
5.1.1.3/ |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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