Betreff
Neugestaltung der Zufahrt zum Schloss, Park und Landwirtschaftsbetrieb in Hohenerxleben
Vorlage
0171/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Im Haushaltsjahr 2014 wurde im Rahmen der Dorferneuerung der 2. Bauabschnitt Friedensallee bis einschl. Kreuzung Friedensallee-Kastanienallee-Birkenweg in Hohenerxleben realisiert. Um den Bereich endgültig abzuschließen soll noch der Ausbau der Zuwegung von dieser Kreuzung bis zum Schloss, Park und Landwirtschaftsbetrieb erfolgen.

Diese Maßnahme wird im Rahmen der Dorferneuerung in Höhe von 50.000,00 € gefördert.

Zur Deckung der Kosten soll die Maßnahme 5.1.1.3/ 5010 OT Rathmannsdorf - Dorfplatzgestaltung am DGH entfallen, da die Neugestaltung des Spielplatzes bereits realisiert wurde.                                                                                                                   

 

  • Lösung

Beschluss über außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 100.000,00 € für die geplante Baumaßnahme in Hohenerxleben. Diese 100.000,00 € beinhalten 50.000,00 € Fördermittel (Dorferneuerung) und 50.000,00 € aus dem Wegfall der Maßnahme OT Rathmannsdorf, da diese bereits realisiert wurde.

 

  • Alternativen

keine

   

  • finanzielle Auswirkungen

Zur Deckung der Kosten soll die Maßnahme 5.1.1.3/ 5010 OT Rathmannsdorf - Dorfplatzgestaltung am DGH entfallen.

 


Anlagenverzeichnis:

- Antrag auf eine außerplanmäßige Auszahlung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 100.000,00 € für den Ausbau der Zuwegung zum Schloss, Park und Landwirtschaftsbetrieb in Hohenerxleben.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

100.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

5.1.1.3/

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt