Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Das Land Sachsen-Anhalt hat seit 2014 die
Bedarfspläne für straßenbegleitende Radwege im Landesradverkehrsplan 2010
fortgeschrieben. So wurden die von den Kommunen als Bedarf angemeldeten Radwege
auf der Grundlage einer Multikriterienanalyse einheitlich bewertet und die
landesweiten Prioritäten neu geordnet. Danach wird der straßenbegleitende
Radweg an der L72, zwischen Staßfurt und Förderstedt in den weiteren Bedarf
(lfd. Nr. 61) eingeordnet, nachdem er zuvor in der höchsten
Dringlichkeitskategorie (DK) I eingestuft war.
- Lösung
In der Stellungnahme der Stadt Staßfurt wird
diese Einordnung gegenüber dem Salzlandkeis als Bündelungsbehörde und digital
auf der Plattform des Landes als unakzeptabel abgelehnt.
- Alternativen
Bau des Radweges nicht vor 2035 (rein
rechnerisch nach den geschätzten Kosten und den jährlich zur Verfügung
stehenden Mitteln)
- finanzielle Auswirkungen
keine Auswirkungen
Anlagenverzeichnis:
- Stellungnahme der Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt
beschließt die Stellungnahme zur Fortschreibung der Bedarfspläne für
straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen (Entwurf) im Rahmen des
Radverkehrsplanes des Landes Sachsen-Anhalt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
- keine