Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH wurde entsprechend des
Beschlusses des Betriebsausschusses vom 06. 11. 2014 beauftragt, die Prüfung
des Jahresabschlusses 2014 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der
Stadt Staßfurt, durchzuführen. Dem Stadtpflegebetrieb Staßfurt, Eigenbetrieb
der Stadt Staßfurt wurde für die Buchführung 2014 ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt. Vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Staßfurt liegt
ebenfalls ein Feststellungsvermerk vom 27. 08. 2015 vor, nach dem die Prüfung
zu keinen Einwendungen geführt hat.
Der Jahresabschluss ist festzustellen.
- Lösung
Gemäß § 19 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt
Staßfurt, fest.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Bericht Dr. Dornbach & Partner
Treuhand GmbH
- Angaben über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Verwendung des
Jahresgewinns (Muster 7)
- Feststellungsvermerk Rechnungsprüfung der
Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Feststellung des
Jahresabschlusses 2014 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der
Stadt Staßfurt, gemäß § 19 Absatz 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA.