Betreff
Ergebnisverwendung des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Geschäftsjahr 2014
Vorlage
0176/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

- Ausgleich des Verlustvortrages gemäß § 13 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes   

  Sachsen-Anhalt

- Vortrag auf neue Rechnung gemäß § 13 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes

  Sachsen-Anhalt

 

  • Lösung

 

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung. Der Verlustvortrag basiert auf dem Jahresverlust 2010, der mit Beschluss-Nr. 0508/2011 des Stadtrates Staßfurt auf neue Rechnung vorgetragen wurde.

Gemäß § 13 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes Sachsen-Anhalt sind die Gewinne der folgenden fünf Jahre zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Ausgleich des Verlustvortrages

 

 


Anlagenverzeichnis:

- keine -

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, den Jahresgewinn 2014 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, in Höhe von 22.443,53 €

a) zur Tilgung des Verlustvortrags (16.284,61 €) zu verwenden und

b) auf neue Rechnung vorzutragen (6.158,92 €).