Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
- Ausgleich des Verlustvortrages gemäß § 13 Abs. 5 des
Eigenbetriebsgesetzes
Sachsen-Anhalt
- Vortrag auf neue Rechnung gemäß § 13 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes
Sachsen-Anhalt
- Lösung
Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung. Der Verlustvortrag basiert auf
dem Jahresverlust 2010, der mit Beschluss-Nr. 0508/2011 des Stadtrates Staßfurt
auf neue Rechnung vorgetragen wurde.
Gemäß § 13 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes Sachsen-Anhalt sind die
Gewinne der folgenden fünf Jahre zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Ausgleich des Verlustvortrages
Anlagenverzeichnis:
- keine -
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, den Jahresgewinn 2014 des
Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, in Höhe von
22.443,53 €
a) zur Tilgung des Verlustvortrags (16.284,61 €) zu verwenden und
b) auf neue Rechnung vorzutragen (6.158,92 €).