Sachverhalt:
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Ziel der Vorlage
Herstellung der Rechtskonformität nach dem KVG-LSA. Im Gebührentarif
werden die Punkte 20 und 21 hinzugefügt, da diese Arten von Sondernutzungen im
bisherigen Gebührentarif nicht berücksichtigt wurden, diese aber bereits des
Öfteren beantragt wurden. Schaffung von Rechtssicherheit zu diesen Arten der
Sondernutzung und damit zusammenhängenden Gebührenerhebung.
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Lösung
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die
Sondernutzungsgebührensatzung neu.
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Alternativen
Beschluss einer Änderungssatzung der Sondernutzungsgebührensatzung der
Stadt Staßfurt. Es wird jedoch empfohlen, die Satzung neu zu beschließen, um
Rechtsunsicherheiten durch die Vermischung von GO-LSA (alt) und dem
KVG-LSA (neu) zu vermeiden.
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finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt
Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Neufassung der
Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Staßfurt.