Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit Schreiben vom 13.07.2015 übergab der
Salzlandkreis der Stadt Staßfurt die abzuschließende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsvereinbarung (LEQ-Vereinbarung) zwischen dem Salzlandkreis und der
Lebenshilfe Bördeland gGmbH für die Kita "Regenbogen" mit der Bitte
um Herstellung des Einvernehmens. Gleichzeitig mit der Einvernehmensherstellung
begehrt die Lebenshilfe Bördeland gGmbH die Zustimmung zu im Jahr 2015
umzusetzenden Investitionen in Höhe von insgesamt: 2.500,00 €.
- Lösung
Mit der Einführung des neuen Gesetzes zur
Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
(KiFöG) zum 01.08.2013 ist die Aufgabe der Sicherstellung des Rechtsanspruchs
auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung gem. § 3 (4) KiFöG in
Verbindung mit § 10 (1) S.1 KiFöG auf den örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe übergegangen. Für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt
Staßfurt ist dies der Salzlandkreis.
Gem. § 11a (1) KiFöG schließt der örtliche
Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern von Tageseinrichtungen für
seinen Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der
Tageseinrichtungen nach §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im
Einvernehmen mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften
ab.
Über das Einvernehmen zur LEQ-Vereinbarung
zwischen dem Salzlandkreis und der Lebenshilfe Bördeland gGmbH und die
Genehmigung der Investitionen ist der Beschluss des Stadtrates erforderlich.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
- Für die Kita "Regenbogen"
betragen diese Kosten für das Jahr 2015 129.860,00 €.
Anlagenverzeichnis:
-
Kostenberechnung und Vereinbarung
-
Bewilligung Investitionen
- Berechnung Kosten der
Stadt Staßfurt für Kindertageseinrichtungen in
freier Trägerschaft
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Herstellung des
Einvernehmens gem. § 11a des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern
in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zur Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsvereinbarung zwischen dem Salzlandkreis und der Lebenshilfe Bördeland
gGmbH über den Betrieb der Tageseinrichtung nach den §§ 78b bis 78e des Achten
Buches Sozialgesetzbuch für die Kita "Regenbogen" in Staßfurt, OT
Hohenerxleben und genehmigt
Investitionen in Höhe von insgesamt 2.500,00 € für das Jahr 2015.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
129.860,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächlicher Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
40.1 |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
€ |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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